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Lieferung und Montage von Sanitärtrennwänden für die Berufsschule Herzogenaurach

Bayern
Erlangen, Germany·Veröffentlicht 24. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSanitaerinstallationInnenausbauOeffentliche VerwaltungSchulbauMontagearbeiten
Auftragswert
~€25k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt schreibt die Lieferung und Montage von Sanitärtrennwänden für den zweiten Bauabschnitt der Berufsschule Herzogenaurach aus. Der Auftrag umfasst insgesamt ca. 59 m² Trennwandfläche sowie zugehörige Türen und Beschläge für Schüler- und Lehrer-WCs. Die Vergabe erfolgt als ein Los im Rahmen eines offenen Verfahrens.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Sanierung Berufsschule Herzogenaurach BA2 (1.2411.9401.200): Der Bauabschnitt 2 gliedert sich in 4 weitere Unterabschnitte (a-d): Liefern und montieren von Sanitär-/WC-Trennwänden, ca. 47 m² WC-Trennwände für Schüler- und Schülerinnen-WCs sowie ca. 10 Schamwänden (40 × 90 cm). Und ca. 12 m² Sanitärtrennwände für Lehrer- und Lehrerinnen-WCs. Einschließlich 14 Türen, Stützfüßen, Beschlägen, Griffen, Türstoppern etc.

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt sucht einen Fachbetrieb für die Ausstattung der Berufsschule Herzogenaurach mit neuen Sanitärtrennwänden. Im Zuge des zweiten Bauabschnitts müssen insgesamt etwa 59 Quadratmeter Trennwandfläche für Schüler- und Lehrer-WCs geliefert und montiert werden, inklusive der notwendigen Türen, Stützfüße und Beschläge. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, ist der Preis das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Montage von Sanitäranlagen im öffentlichen Bereich mitbringen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Sanierung Berufsschule Herzogenaurach BA2, 1.2411.9401.200)

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Sanitärtrennwände BA2

Sanierung Berufsschule Herzogenaurach BA2 (1.2411.9401.200): Der Bauabschnitt 2 gliedert sich in 4 weitere Unterabschnitte (a-d): Liefern und montieren von Sanitär-/WC-Trennwänden, ca. 47 m² WC-Trennwände für Schüler- und Schülerinnen-WCs sowie ca. 10 Schamwänden (40 × 90 cm). Und ca. 12 m² Sanitärtrennwände für Lehrer- und Lehrerinnen-WCs. Einschließlich 14 Türen, Stützfüßen, Beschlägen, Griffen, Türstoppern etc.

CPV 45421141, 44112310, 45421000Frist 27. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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