Sanitärinstallationen für den Ergänzungsneubau der IGS Lindenfeld
Was wird ausgeschrieben
Die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH schreibt Sanitärarbeiten für den zweiten Bauabschnitt eines Ergänzungsneubaus der IGS Lindenfeld in Offenbach am Main aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die sanitärtechnische Ausstattung des neuen Schulgebäudes. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises vergeben.
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Sanitärarbeiten 2. Bauabschnitt
Die Stadt Offenbach am Main lässt einen Ergänzungsneubau für die IGS Lindenfeld errichten und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Sanitärinstallationen. Der Auftrag umfasst die gesamte sanitärtechnische Ausstattung des neuen Schulgebäudes, während der bestehende Altbau während der Bauphase weiter in Betrieb bleibt. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, müssen Bieter die üblichen Standards für Sanitärgewerke erfüllen. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit den geringsten Kosten den Auftrag erhält.
Aufteilung in Lose
1 LotKurzbeschreibung der Maßnahme: Auf dem Grundstück der IGS Lindenfeld soll neben dem bereits bestehenden Hauptgebäude ein Ergänzungsneubau für eine Grundschule entstehen. Das annähernd quadratische Grundstück ist dreiseitig von einer 2-3m hohen gemauerten Grenzmauer eingefasst. Die Grenzmauer ist außerhalb von einem derzeit nicht vollständig zugänglichen ca. 2m breiten Gehweg umgeben, der im Eigentum der Stadt Offenbach steht. Der während der Baumaßnahme im Betrieb verbleibende Altbau steht mittig als 5 geschossiges Gebäude. Im Süden steht es grenzständig auf dem Grundstück und teilt das Baufeld in 2 Bereiche. Eine Umfahrung des Altbaus im Süden ist nicht möglich. Die Errichtung der Baumaßnahme erfolgt in 2 Bauabschnitten. Der 1.Bauabschnitt wurde bereits erstellt. Die hier beschriebene Maßnahme betrifft den 2.BA (Bautei E und Bauteil F). Sonstiges: Die Planverteilung erfolgt über einen Planserver (Planfred) der dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Es ist in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen, dass aufgrund der beengten Platzverhältnisse kein zusätzlicher Pausencontainer angeliefert werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die angrenzende Blücherstraße eine Anliegerstraße mit dem Zusatzschild "Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art" ist. Das Befahren und Parken von Fahrzeugen ist dort nicht gestattet. Dies sollte im Sinne eines weiterhin guten nachbarschaftlichen Verhältnisses beachtet werden. Eine physische Teilnahme an den wöchentlich stattfindenen Koordinationsgesprächen (Baubesprechung) ist verpflichtend und entsprechend im Angebot einzukalkulieren.
Zuschlagskriterien
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Preis
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert