TED·391335-2026

Sanitär- und Heizungsinstallationen für den Kotzenbergschen Hof in Horn-Bad Meinberg

Nordrhein-Westfalen
Horn-Bad Meinberg, Germany·Veröffentlicht 8. Juni 2026
BauleistungenGebäudetechnikÖffentliche VerwaltungSanitaertechnikHeizungstechnikTgaBauleistungenOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Juli 2026
-15 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Horn-Bad Meinberg schreibt die Sanitär- und Heizungsinstallationen für den Kotzenbergschen Hof aus. Das Projekt ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Sanitärtechnik, Los 2 die Heizungstechnik. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 7. Juli 2026.

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Sanitär/Heizung - Kotzenbergscher Hof

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Horn-Bad Meinberg sucht Fachunternehmen für die Erneuerung oder Installation der Sanitär- und Heizungsanlagen im Kotzenbergschen Hof. Das Projekt ist in zwei separate Aufträge unterteilt: Los 1 deckt dabei alle Sanitärarbeiten ab, während Los 2 die gesamte Heizungstechnik umfasst. Interessierte Betriebe können sich für eines oder beide Lose bewerben. Die Arbeiten sind Teil der Sanierung oder Instandsetzung des historischen Gebäudes in der Region Lippe.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Einhaltung der Vorgaben gemäß § 16a VOB/A (EU) zur Nachforderung von Unterlagen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Unterlagen dürfen nur im Rahmen der Vorgaben gemäß § 16a VOB/A (EU) nachgefordert werden.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Sanitär

Sanitär

CPV 45315000, 45331000Frist 7. Juli 2026
LOT-0002Heizung

Heizung

CPV 45315000, 45331000Frist 7. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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