TED·320082-2026·Schließt in 13 Tagen

Sanierung und Umnutzung der Nikolaikirche Anklam zum Lilienthal Flight Museum

Hansestadt AnklamAnklam, GermanyVeröffentlicht 11. Mai 2026
Auftragswert
~€8.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Juni 2026
13 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Hansestadt Anklam beauftragt die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung der historischen Nikolaikirche in ein Museum für die Lilienthal-Flugzeugtechnik. Der Auftrag umfasst die Instandsetzung des Mauerwerks, die Wiederherstellung des Kirchturms, die Konservierung historischer Innenflächen sowie die Installation moderner Museumstechnik. Die Ausschreibung konzentriert sich aktuell auf die Elektroinstallation für Emporen, Gebäudeautomation und Sicherheitsanlagen. Die Vergabefrist endet im Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen der denkmalgeschützten Nikolaikirche in Anklam. Die Stadt Anklam beabsichtigt die Umnutzung, Umstrukturierung und Instandsetzung der Nikolaikirche Anklam. Ziel des Vorhabens ist es, parallel zur Wiederherstellung der städtebaulichen Fassung des zentralen Marktplatzes, das Kirchengebäude einer dauerhaften Nutzung als Lilienthal Flight Museum (LFM) zuzuführen und den Turmhelm in seiner ursprünglichen Höhe von ca. 103 m in Anlehnung an seine bauzeitliche Form wiederaufzurichten. Gekennzeichnet ist der Mauerwerksbestand der Nikolaikirche Anklam durch eine Vielzahl unterschiedlicher Schadbilder, die sich in unterschiedlich starker Ausprägung und Verteilung überlagern. An vielen Bereichen liegen stärkere Schädigungsgrade an den Maueroberflächen vor, das betrifft den Innenraum und die Fassade. Im Innenraum ist zu beachten, dass historische Fassungsbefunde vorhanden sind, die aus denkmalpflegerischer Sicht als sehr wertvoll einzuordnen sind. Der vergleichsweise hohe Schädigungsgrad der Architekturoberflächen ist überwiegend auf die Kriegszerstörung des Gebäudes und die lange nachfolgende Standzeit in ruinösem Zustand zurückzuführen. Aus den Untersuchungsergebnissen in Zusammenhang mit der Betrachtung der Schadbilder ist zu ersehen, dass leichtlösliche Salze, Gips und erhöhte Feuchtegehalte gemeinsam mit bauklimatischen Gegebenheiten als Schadfaktoren wirksam sind. Grundsätzlich soll der jetzt sichtbare Bestand der Maueroberflächen in seinem gealterten Erscheinungsbild erhalten und stabilisiert werden. Dabei verwendete neue Materialien sollen sich ohne Störungen in den vorhandenen Bestand einfügen. Für den Innenraum wird eine Erhaltung des vorhandenen Erscheinungsbildes mit Sichtbarkeit aller Befunde und Alterungsspuren favorisiert. Rekonstruierende Eingriffe sind nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Forderung nach Erhaltung der historischen Substanz wird je nach deren Wertigkeit mit technologisch differenzierten Methoden der restauratorischen Konservierung umgesetzt. Höchste Anforderungen werden an den Bereichen mit Befunden figürlicher Malerei und polychromer Fassungen an den oberen Bereichen im Innenraum an die Substanzerhaltung gestellt. Generell wird die Erhaltung der historischen Fassungs- und Oberflächenbefunden an den weiteren Flächen im Innenraum angestrebt. Nach Bedarf erfolgen Sicherungen an mechanisch gefährdeten Bereichen und Partien. Das betrifft Materialrisse unterschiedlicher Dimensionen und starke Materialverluste an Fugen und am Mauerfuß.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Anklam saniert die denkmalgeschützte Nikolaikirche, um sie dauerhaft als Lilienthal Flight Museum zu nutzen. Dabei werden das historische Mauerwerk stabilisiert, der Kirchturm originalgetreu wiederhergestellt und wertvolle Innenflächen konserviert. Parallel dazu wird die moderne Technik für das Museum eingebaut, wobei dieser Ausschreibungsteil speziell die Elektroinstallation, die Gebäudesteuerung und die Sicherheits- sowie Brandschutztechnik für die Emporen umfasst. Das Projekt findet in Vorpommern statt und läuft bis voraussichtlich 2026. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Umbau und Sanierung der Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal Flight Museum (LFM))

BauleistungenElektroinstallationDenkmalpflegeÖffentliche VerwaltungKultur & BildungTourismusDenkmalpflegeKirchensanierungMuseumsumbauElektroinstallationGebaeudeautomationOeffentliche BauauftraegeKulturdenkmal
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Erfahrung in der denkmalgerechten Sanierung
  • Nachweis von Referenzen bei Kirchensanierungen
  • Fachkenntnisse in Museums- und Sicherheitsinstallationen
  • Eignung nach VOB/A und GWB
  • Nachweis ausreichender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
  • Sicherstellung der Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltvorschriften

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. keine

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Elektroinstallation

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollständige Errichtung der Elektrischen Versorgung der Emporen die im Kirchenschiff über drei Etagen eingebaut werden. Hier müssen Elektrischeanlagenteile, Gebäudeautomation, eine Einbruchmeldeanlage und eine Brandschutztechnischeanlagen errichtet werden. Im Zuge einer vorbereitenden Maßnahme wurde im Dachgeschoss für die Beleuchtung, Netzwerk, und Brandschutz Kabel installiert. Diese müssen im jetzigen Bauabschnitt für den weiterführenden Ausbau mit Angeschlossen werden. In den Emporen werden stellenweise Bodentanks für Schauaustellungen installiert. Dazu gehören die Bereitstellung und der Betrieb von Sozial-, Büro- und Sanitärcontainern, die Vorhaltung von Materialcontainern, die Versorgung der Baustelle mit Strom und Wasser sowie die Sicherung der Baustelle durch Zäune und Beleuchtung. Die Kosten für Strom und Wasser trägt der AG.

CPV 45212300, 92522200, 45311200Frist 11. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100%

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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