Tragwerksplanung und Bauphysik für Sanierung der Albert-Schweitzer-Sporthalle
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Alzey vergibt die Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung und Bauphysik gemäß HOAI §§ 49 ff. und Anlage 1 Ziff. 1.2.1 im Rahmen der Sanierung und des Umbaus der Albert-Schweitzer-Sporthalle. Die Maßnahme ist aufgrund der mangelhaften Bausubstanz und aktueller Brandschutzanforderungen erforderlich. Es handelt sich um eine einzelne Vergabe ohne Lose.
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Die Stadt Alzey plant den Umbau und die Sanierung der Sporthalle der Albert-Schweitzer-Grundschule. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für die Sanierung der Albert-Schweitzer-Sporthalle in Alzey.
Die Stadtverwaltung Alzey sucht einen Ingenieur für die Tragwerksplanung und Bauphysik bei der Sanierung der Albert-Schweitzer-Sporthalle, die zur Albert-Schweitzer-Grundschule gehört. Das bedeutet konkret: Der Auftragnehmer muss die statische Berechnung und Konstruktionsplanung für den Umbau übernehmen sowie bauphysikalische Nachweise (z. B. Wärmeschutz, Schallschutz) erstellen – beides nach den Regeln der HOAI, dem deutschen Gebührenrecht für Architekten und Ingenieure. Die Sporthalle wird saniert, weil der Bauzustand mangelhaft ist und die Brandschutzvorschriften aktualisiert wurden. Das Auftragsvolumen liegt im mittleren fünfstelligen Bereich, typisch für kommunale Ingenieurleistungen an Schulsporthallen in Rheinland-Pfalz.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach HOAI für Tragwerksplanung (§§ 49 ff.)
- Nachweis bauphysikalischer Leistungen gemäß HOAI Anlage 1 Ziff. 1.2.1
- Referenzen für vergleichbare Ingenieurleistungen im Hochbau
- Kenntnisse der aktuellen Brandschutzvorschriften
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (Kommunen)
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Alzey plant den Umbau und die Sanierung der Sporthalle der Albert-Schweitzer-Grundschule. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für die Sanierung der Albert-Schweitzer-Sporthalle in Alzey. Die Maßnahme erfolgt aufgrund der insgesamt mangelhaften Bausubstanz sowie der aktuellen Anforderungen an den Brandschutz. Infolge brandschutztechnischer Vorgaben dürfen die Umkleide- und Sanitärbereiche im Kellergeschoss nicht mehr genutzt werden und müssen daher ins Erdgeschoss verlegt werden. Zudem weisen Fenster, Dach und Hallenboden erhebliche bauliche Mängel auf. Durch eindringendes Wasser über die Außenwände war es bereits erforderlich, den erdberührenden Bereich der Gebäudesüdseite zum Nachbargrundstück hin vollständig trockenzulegen und zu dämmen. Ziel der Sanierung ist es, die Sporthalle wieder uneingeschränkt für den Schulbetrieb nutzbar zu machen und gleichzeitig eine Nutzung durch örtliche Vereine für Trainingszwecke außerhalb der Schulzeiten zu ermöglichen. Darüber hinaus wird im Rahmen der Baumaßnahmen die Einrichtung einer Wärmeinsel für den Katastrophenfall in die Planung integriert. Das bedeutet, dass im Falle eines Blackouts die Wärmeversorgung autark durch eine Wärmepumpe in Kombination mit einem Notstromaggregat sichergestellt wird. Daher muss auch die Lagerung von Diesel in der Planung mitberücksichtigt werden. Die Sporthalle der Albert-Schweitzer-Schule befindet sich in der Donnersbergstraße. Im südlichen Bereich stehen Wohngebäude, während im Norden das Schulgelände angrenzt. Die Liegenschaft ist sowohl über die Ernst-Ludwig-Straße als auch über die Kaiserstraße erreichbar. Die genaue Position des Gebäudes ist im beigefügten Lageplan markiert. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der bereits vorliegenden Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Gemeinsam mit dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung von Architektenleistungen der Objektplanung Leistungsphasen 5-9 (Los 1) im Verhandlungsverfahren sowie der Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 3). Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Der Bauantrag soll bis Ende 2026 eingereicht werden. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. - Geplanter Baubeginn ist 1. Quartal 2027; - Das geplante Bauende soll 4. Quartal 2028 erfolgen.
Zuschlagskriterien
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Preis
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert