TED·541441-2026·Schließt in 30 Tagen

Sanierung und Erweiterung Grundschule Oberschneiding inkl. Mehrzweckhalle - Maler- und Lackierarbeiten

Bayern
Oberschneiding, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenMalerarbeitenLackierarbeitenOeffentliche VerwaltungSchulbauSanierungBauleistungen
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Sept. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Oberschneiding schreibt Maler- und Lackierarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der örtlichen Grundschule sowie der dazugehörigen Mehrzweckhalle aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für ein Bauvorhaben in Bayern. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet im September 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Gemeinde Oberschneiding beabsichtigt die Sanierung der Grundschule und Mehrzweckhalle Oberschneiding. Darüber hinaus soll das Grundschulgebäude durch einen Anbau ergänzt werden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Oberschneiding plant die Sanierung und bauliche Erweiterung ihrer Grundschule inklusive der angeschlossenen Mehrzweckhalle. Im Rahmen dieses Projekts werden nun Maler- und Lackierarbeiten ausgeschrieben, die für die optische Instandsetzung und Fertigstellung der Gebäude notwendig sind. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich Fachbetriebe direkt auf diesen Auftrag bewerben. Das Projekt ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Infrastrukturentwicklung in der Region.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Sanierung und Erweiterung Grundschule Oberschneiding inkl. Mehrzweckhalle

Maler- und Lackierarbeiten

CPV 45442100Frist 3. Sept. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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