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Sanierung und Erweiterung Erlebnisbad Wolfhagen - Planungsleistungen

Stadt WolfhagenWolfhagen, GermanyVeröffentlicht 27. Apr. 2026
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz high
Einreichungsfrist
29. Mai 2026
0 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Wolfhagen vergibt Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung des Erlebnisbades in Wolfhagen. Der Auftrag umfasst zwei Lose: Los 1 die Objektplanung für Gebäude und Innenräume (HOAI §§ 33 ff., Leistungsphasen 1-9) und Los 2 die Fachplanung Technische Ausrüstung. Die geschätzten Gesamtkosten (KG 300-700) liegen bei brutto 4,5 Mio. EUR. Die Angebotsfrist endet am 29.05.2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Wolfhagen beabsichtigt die Sanierung und Attraktivierung des Erlebnisbades in Wolfhagen. Im Wesentlichen soll das vorhandene Wasserangebot um einen Tiefwasserbereich, einen Aufsichtsstützpunkt, eine Breitwellenrutsche und Erweiterungsflächen für die Badewassertechnik ergänzt werden. Die bestehende Bausubstanz soll für eine nachhaltige Weiternutzung in den betroffenen Berechnen saniert und erneuert werden. Der Badebetrieb soll attraktiviert und langfristig gesichert werden. Das Freibad befindet sich an der Sudetenstraße 4 in einer nach Norden abfallenden Hanglage mit Blickrichtung zur Stadtsilhouette. Auf der Basis eines im Jahr 1964/65 er-richteten Stahlbetonbeckens erfolgte 1990/91 ein Beckenumbau mit Edelstahlauskleidung als Erlebnisbad. Die Beckenlandschaft beinhaltet ein Angebot für sportliches Schwimmen kombiniert mit Freizeitwasserangeboten und einem Kleinkinderbereich. Der Technische Ausbau stammt weitestgehend aus dieser Umbauphase der 1990er Jahre. Die Räume zur Unterbringung der Badewassertechnik befinden sich unterhalb des Beckenumgangs an der Nordseite des Sportbeckenteils. Das Raumvolumen der ehemaligen Sprunggrube aus den 1960er Jahren wurde dazu integriert. Durch die Sanierung und Erneuerung von baulichen und technischen Anlagen soll der Badebetrieb langfristig sichergestellt werden. Dies umfasst die Generalsanierung der Badewassertechnik, die Neuerrichtung eines Aufsichtsstützpunkts mit Sanitätsraum, die Ergänzung von Betriebs- und Lagerräumen und die Einrichtungen zur barrierefreien Beckennutzung. Die vorhandenen Wasserflächen und Attraktionen sollen zudem ergänzt werden. Diese sollen den vorhandenen Nutzergruppen (Familie, Sport und Freizeit) weiterhin ein zukunftsfähiges Freibad innerhalb der Region, also ortsnah bieten. Ebenso sollen neue Zielgruppen gewonnen werden. Die Ergänzungen umfassen die Errichtung eines neuen Springerbecken mit multifunktionaler Nutzung, Sprunganlage 1m + 3m - Brett, Tauchparcours, Flugrutsche und Kletterwand. Die geschätzten Gesamtkosten (KG 300 - 700) liegen bei rd. brutto 4,5 Mio. EUR (Stand: 05.01.2026).

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Wolfhagen beauftragt Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung ihres Erlebnisbades. Konkret geht es um die Objektplanung für Gebäude und Innenräume sowie die Fachplanung der technischen Ausrüstung — also die Architekten- und Ingenieurleistungen für den Umbau eines bestehenden Freibads aus den 1960er/1990er Jahren. Das Bad soll einen neuen Tiefwasserbereich, eine Breitwellenrutsche, ein Springerbecken mit Sprunganlagen, eine Flugrutsche und eine Kletterwand erhalten; außerdem sind ein Aufsichtsstützpunkt, barrierefreie Einrichtungen und eine Generalsanierung der Badewassertechnik geplant. Die Baumaßnahme ist auf 4,5 Mio. EUR (KG 300-700) veranschlagt, wobei hier nur die Planungskosten ausgeschrieben werden — die Bauausführung folgt in einem separaten Verfahren. Bewerber müssen Eignungsnachweise nach §§ 123, 124 GWB sowie VOB/VgV-konforme Unterlagen vorlegen.

ConstructionEngineeringArchitectureGovernmentSports & RecreationPublic ServicesSwimming Pool RenovationPublic Sector ArchitectureEngineering ServicesHoai PlanungSports FacilityMunicipal ConstructionBarrier Free Design
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Eignung nach §§ 123, 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation für Objektplanung (HOAI)
  • Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Hochbau
  • Nachweis der Fachkunde für Technische Ausrüstung
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit (Sozialversicherung, Steuern)
  • Bietergemeinschaften möglich, aber jedes Los einzeln angebbar
  • Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Objektplanung für Gebäude und Innenräume

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2), Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

CPV 71000000Frist 29. Mai 2026
LOT-0002Fachplanung Technische Ausrüstung

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2), Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

CPV 71000000Frist 29. Mai 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

8 Kriterien
  • quality

    Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 10 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 10 %

    20%
  • quality

    Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 %

    20%
  • quality

    Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im laufenden Betrieb 10 % Darstellung der Umsetzung anhand eines Rahmenterminplans (nach Leistungsphasen gegliedert) 10 % Überlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen des angesetzten Kostenrahmens 10 %

    30%
  • cost

    Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

    30%
  • quality

    Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 10 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 10 %

    20%
  • quality

    Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 %

    20%
  • quality

    Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im laufenden Betrieb 10 % Darstellung der Umsetzung anhand eines Rahmenterminplans (nach Leistungsphasen gegliedert) 10 % Überlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen des angesetzten Kostenrahmens 10 %

    30%
  • cost

    Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link