Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: GreenTeam Reik Uhlemann GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Juli 2026

TED·462174-2026

Sanierung und Gestaltung der Außenanlagen der Karl-Brauckmann-Schule

Nordrhein-Westfalen
Unna, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenLandschaftsbauSchulbauOeffentliche AusschreibungAussenanlagenBauleistungen
Auftragswert
~€375k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Kreis Unna schreibt die Neugestaltung der Außenanlagen und des Schulhofes im Zuge der Erweiterung der Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für landschaftsbauliche Arbeiten. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises vergeben.

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Sanierung und Erweiterung der Karl-Brauckmann-Schule: Außenanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Der Kreis Unna plant die Sanierung und Erweiterung der Außenanlagen der Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede. Die Arbeiten umfassen die komplette Neugestaltung des Schulhofes sowie die dazugehörigen Außenflächen rund um den neuen Anbau. Da es sich um ein einzelnes Los handelt, müssen Bieter das gesamte Leistungspaket für die Außenanlagen abdecken. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit den geringsten Kosten den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Sanierung und Erweiterung der Karl-Brauckmann-Schule: Außenanlagen

Die auszuführenden Arbeiten umfassen die Erstellung der Außenanlagen / des Schulhofes rund um den Neu-/Anbau der Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede

CPV 45112700, 45112710
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an GreenTeam Reik Uhlemann GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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