Sanierung und Erweiterung der Dreifachturn- und Sporthalle in Eichenau
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Eichenau schreibt die Sanierung und energetische Ertüchtigung der Budriohalle aus. Das Projekt umfasst den barrierefreien Umbau sowie die Erweiterung der Sportstätte unter Berücksichtigung hoher Nachhaltigkeitsstandards. Der geschätzte Gesamtwert des Vorhabens liegt bei rund 5,77 Millionen Euro.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Eichenau beabsichtigt die Dreifachturn- und Sporthalle an der Budrio Allee 2, 82223 Eichenau zu sanieren und zu erweitern. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“(SJK 2022) mit hohen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz wird die sog. Budriohalle in Eichenau bei München rechtssicher für Turn- und Sportveranstaltungen, in allen Ebenen barrierefrei umgebaut und die Bestandshülle ebenso wie alle Neubauteile energetisch ertüchtigt. Der eindrucksvoll klare, gläserne, ins Gelände eingetiefte Bau mit außen liegendem, expressivem Tragwerk wird hierbei behutsam im Geiste seiner Entstehung Ende der achtziger Jahre fortgeschrieben und erneuert.
Die Gemeinde Eichenau plant die umfassende Sanierung und Erweiterung ihrer Dreifachturnhalle, der sogenannten Budriohalle. Ziel ist es, das Gebäude barrierefrei umzubauen und energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, wobei der architektonische Charakter des Baus aus den achtziger Jahren erhalten bleiben soll. Das Projekt wird durch ein Bundesprogramm für Sport- und Kultureinrichtungen gefördert, was hohe Anforderungen an die Energieeffizienz stellt. Die Ausschreibung ist in verschiedene Gewerke unterteilt, wobei aktuell ein Los für den Hallenausbau mit einem Wert von rund 248.000 Euro separat ausgewiesen ist. Der Gesamtwert des gesamten Sanierungsvorhabens wird auf etwa 5,77 Millionen Euro geschätzt.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotZu erbringenden Leistungen:6 Stk.Demontage/Entsorgung Geräteraumtore Bestand (UK/ohne Beplankung)380qmgroßflächige Prallwandkonstruktion einschließlich aller erforderliche Unterkonstruktionen, Befestigungsmittel und Anschlüsse an den Bestand, Ausführung aus Holzwerkstoffen mit Akustikfunktion3Stk.doppelflügelige Notausgangs-Außentüren, innen mit Prallwandverkleidung, außen Aluminiumoberfläche6Stk.Geräteraumtore mit Prallwandverkleidung4 Stk.Hallenzugangstüren mit Verglasung / Prallwandverkleidung6Stk.Revisionstüren in Prallwandkonstruktion integriert1Stk.Seilkasten in Prallwandkonstruktion integriert
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Zeitplan
- 15. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung