Sanierung Ufgauhalle: Abbruch- und Rückbauarbeiten

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Rheinstetten schreibt Abbruch- und Rückbauarbeiten für die Ufgauhalle aus. Der Auftrag umfasst sowohl allgemeine Rückbauarbeiten nach DIN 18459 als auch die Sanierung schadstoffbelasteter Anlagen gemäß DIN 18448. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.
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Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind: - Abbruch- und Rückbauarbeiten nach DIN 18459 sowie - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen nach DIN 18448
Die Stadt Rheinstetten plant die Sanierung der Ufgauhalle und sucht hierfür ein Fachunternehmen für den Rückbau. Der Auftrag beinhaltet den kompletten Abbruch sowie die fachgerechte Entsorgung von schadstoffbelasteten Bauteilen und technischen Anlagen. Da es sich um Arbeiten an belasteten Materialien handelt, müssen Bieter entsprechende Qualifikationen für den Umgang mit Schadstoffen nachweisen. Der Auftrag wird als ein einzelnes Los vergeben, was bedeutet, dass ein Unternehmen die gesamte Leistung übernimmt.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Fachkunde für Abbruch- und Rückbauarbeiten nach DIN 18459
- Nachweis der Fachkunde für Arbeiten an schadstoffbelasteten Anlagen nach DIN 18448
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
wird nachgefordert
Aufteilung in Lose
1 LotArt und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind: - Abbruch- und Rückbauarbeiten nach DIN 18459 sowie - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen nach DIN 18448 Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des Architekten, die Planunterlagen des Tragwerksplaners sowie weitere Anlagen zum Leistungsverzeichnis. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Hinweispflicht des Bieters/Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für die vom Auftragnehmer angebotene Leistung erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen sowie die notwendigen Vorleistungen anderer Auftragnehmer auf Eignung für die Durchführung seiner eigenen Arbeiten zu prüfen. Zudem ist der Auftragnehmer gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen oder für die Ausführung mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber abzufordern, sodass keine Behinderungen eintreten können. Verbindung zu anderen Gewerken In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe mit den während des geplanten Ausführungszeitraumes am Bau beteiligten Gewerken zu beachten. Die Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten Unternehmern hat rechtzeitig zu erfolgen, so dass ein reibungsloses Ineinandergreifen aller Arbeiten gewährleistet wird. Alle am Bau beteiligten Firmen sind gehalten, vor Ort kooperativ zusammen zu arbeiten! Termine: siehe KEV 23.07.2026
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung