Planungsleistungen Technische Ausrüstung Elektro für Schulsanierung
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Gerlingen vergibt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung Elektro im Rahmen der umfassenden Sanierung der Pestalozzi-Schule. Der Auftrag umfasst die elektrotechnische Planung für die energetische und brandschutztechnische Modernisierung sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur im bestehenden Schulgebäude. Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren angelegt, die Angebotsfrist endet im Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Gerlingen beabsichtigt die Sanierung der Pestalozzi Schule. Die Gebäude aus den 1940/1950er-Jahren weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Dies betrifft u.a. die energetische und brandschutztechnische Sanierung, Erneuerung der TGA – Sanitär/Elektro sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Neben diesen substanziellen Maßnahmen soll eine räumliche Entwicklung hin zu einer modernen Ganztagsschule erfolgen. Hierbei soll im Bestand entwickelt und kein Neu- oder Anbau erstellt werden.
Die Stadt Gerlingen sucht einen Planungsbetrieb für die Elektroinstallationen bei der Sanierung der Pestalozzi-Schule. Dabei geht es darum, die veraltete Elektrotechnik der Gebäude aus den 1940er- und 1950er-Jahren komplett zu erneuern, die Energieeffizienz und den Brandschutz zu verbessern sowie die digitale Infrastruktur für eine moderne Ganztagsschule vorzubereiten. Der Auftraggeber entwickelt die bestehende Schule weiter, ohne neue Anbauten zu errichten. Die Planungsaufträge werden im Rahmen eines offenen Verfahrens bis Juni 2026 vergeben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Amt für Gebäudemanagement Gerlingen)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
- Einhaltung geltender Sozialstandards
- Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland
- Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Folgende Mindestanforderung müssen ausnahmslos erfüllt und per Eigenerklärung nachgewiesen werden. Kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese nicht erfüllen, wird er/ sie vom Verfahren ausgeschlossen: ...Erklärung wirtschaftliche Verknüpfung ...Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB ...Einhaltung Mindestlohn ...Einhaltung Sozialstandards ...Einhaltung EU-Sanktionen Russland Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Gerlingen beabsichtigt die Sanierung der Pestalozzi Schule. Die Gebäude aus den 1940/1950er-Jahren weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Dies betrifft u.a. die energetische und brandschutztechnische Sanierung, Erneuerung der TGA – Sanitär/Elektro sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Neben diesen substanziellen Maßnahmen soll eine räumliche Entwicklung hin zu einer modernen Ganztagsschule erfolgen. Hierbei soll im Bestand entwickelt und kein Neu- oder Anbau erstellt werden.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality
1.1 Erfahrung der vorgesehenen Projekt- (Wichtung 10%) und Bauleitung (Wichtung 5%) anhand persönlicher Referenzen 1.2 Ablauforganisation/ Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams (10%) 1.3 Örtliche Präsenz in Planungs-/ Bauphase (10%)
- quality
Mit der Beantwortung der von der Auftraggeberin aufgeführten, konkreten Fragen zur Planungsaufgabe bzw. zum Bauvorhaben stellt der Bieter/ die Bietergemeinschaft seine/ihre fachlich inhaltliche Herangehensweise an die Planungsaufgabe dar und in inwiefern von ihm/ihr eine qualitätvolle Ausführung erwartet werden kann: a) Bestandsbewertung (15%) b) Flexibilität im Mauerwerk (15%) c) Beleuchtungsplanung (15%)
- price
Basis der Honorarbewertung ist der Kostenrahmen der Baukosten. Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot = XX % x 5 Punkte). Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle gerundet. Hinweis: Es werden vorläufig anrechenbare Kosten (netto) der Berechnung des Honorarangebots zugrunde gelegt. Die Angabe dient dazu, für alle Honorarangebote eine gleiche Bemessungsgrundlage herzustellen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt später nach den vertraglichen Regelungen und der HOAI. Die genannten anrechenbaren Kosten werden also nicht für das Vertragsverhältnis festgeschrieben.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung