TED·468323-2026·Schließt in 40 Tagen

Sanierung des Abwassersystems, 3. Bauabschnitt in Heide

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenTiefbauKanalbauAbwassertechnikSanierungOeffentliche VerwaltungInfrastruktur
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
17. Aug. 2026
40 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein schreibt die Sanierung des Abwassersystems im 3. Bauabschnitt in Heide aus. Der Auftrag umfasst umfangreiche Tiefbau-, Abbruch- und Kanalbauarbeiten sowie grabenlose Sanierungsverfahren. Die Arbeiten beinhalten unter anderem den Rückbau alter Kanäle, die Neuverlegung von Rohren und die Wiederherstellung verschiedener Oberflächen.

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1. Erdarbeiten - Bodenaushub Rohrgräben und Einzelbaugruben bis 5 m Tiefe: ca. 6.300 m³ - Boden liefern und einbauen: ca. 3.000 m³ - Grabenverbau und Normverbau bis 5 m Tiefe: ca. 5.400 m² 2. Abbrucharbeiten: - Rückbau Entwässerungskanäle DN 200 - 700: ca. 1.400 m - Rückbau Schachtbauwerke bis DN 1500 bis 5 m Tiefe: ca. 40 Stück. - Stilllegung Entwässerungskanal durch Verdämmen: ca. 68 Abschnitte mit ca. 33 m³ Verfüllbeton 3. Rohre und Schachtbauwerke: - PP-Rohr DN 100-400 : ca. 1.800 m - PP-Rohr DN 500-700 : ca. 100 m - PE-HD Rohr DN 100-250: ca. 160 m - Schachtbauwerke aus Beton: ca. 60 St. 4. Oberflächen: - Betonfahrbahnen aufnehmen und wieder herstellen: ca. 1.600 m² - Kleinpflaster aufnehmen und wieder herstellen: ca. 150 m² - Asphaltflächen aufnehmen und wieder herstellen: ca. 350 m² - Rasen- und Pflanzflächen aufnehmen und wieder herstellen: ca. 2.000 m² 5. grabenlose Kanalsanierung: - Schlauchliner DN 200-300: ca. 600 m - Hausanschlussliner DN 200-600: ca. 30 m - partielle Liner und Edelstahlmanschetten DN 150-700: ca. 50 St. - Schachtliner DN 1000-1200: ca. 180 m

VergabeHero-Einschätzung

Das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein plant die Sanierung des Abwassersystems in Heide. Das Projekt umfasst den Rückbau alter Entwässerungskanäle und Schachtbauwerke, die Verlegung neuer Rohre sowie die grabenlose Sanierung bestehender Leitungen mittels Schlauchlinern. Zudem müssen nach den Tiefbauarbeiten verschiedene Oberflächen wie Asphalt, Beton und Pflaster wieder instand gesetzt werden. Da es sich um ein komplexes Tiefbauvorhaben handelt, sind entsprechende Fachkenntnisse im Kanalbau und in der Erdbewegung erforderlich. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: 11299001 / WIK, Heide, San. des Abwassersystems)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000San. Abwassersystem, 3. BA

1. Erdarbeiten - Bodenaushub Rohrgräben und Einzelbaugruben bis 5 m Tiefe: ca. 6.300 m³ - Boden liefern und einbauen: ca. 3.000 m³ - Grabenverbau und Normverbau bis 5 m Tiefe: ca. 5.400 m² 2. Abbrucharbeiten: - Rückbau Entwässerungskanäle DN 200 - 700: ca. 1.400 m - Rückbau Schachtbauwerke bis DN 1500 bis 5 m Tiefe: ca. 40 Stück. - Stilllegung Entwässerungskanal durch Verdämmen: ca. 68 Abschnitte mit ca. 33 m³ Verfüllbeton 3. Rohre und Schachtbauwerke: - PP-Rohr DN 100-400 : ca. 1.800 m - PP-Rohr DN 500-700 : ca. 100 m - PE-HD Rohr DN 100-250: ca. 160 m - Schachtbauwerke aus Beton: ca. 60 St. 4. Oberflächen: - Betonfahrbahnen aufnehmen und wieder herstellen: ca. 1.600 m² - Kleinpflaster aufnehmen und wieder herstellen: ca. 150 m² - Asphaltflächen aufnehmen und wieder herstellen: ca. 350 m² - Rasen- und Pflanzflächen aufnehmen und wieder herstellen: ca. 2.000 m² 5. grabenlose Kanalsanierung: - Schlauchliner DN 200-300: ca. 600 m - Hausanschlussliner DN 200-600: ca. 30 m - partielle Liner und Edelstahlmanschetten DN 150-700: ca. 50 St. - Schachtliner DN 1000-1200: ca. 180 m

CPV 45221250Frist 17. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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