TED·410637-2026

Sanierung der Kirche St. Vitus in Regensburg (Baumeisterarbeiten)

Bayern
Regensburg, Germany·Veröffentlicht 16. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenDenkmalpflegeBauleistungenSanierungMauerwerksbauOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Juli 2026
-12 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Staatliche Bauamt Regensburg schreibt Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Kirche St. Vitus aus. Der Auftrag umfasst unter anderem Rückbaumaßnahmen am Traufgesims, Fassadeninstandsetzungen, Rissinjektionen sowie Mauer- und Putzarbeiten. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben und dienen der baulichen Instandhaltung des historischen Gebäudes.

Vollständige Beschreibung anzeigen

26E Baumeisterarbeiten Baustelleneinrichtung, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen etc. Rückbaumaßnahmen Traufgesims, Natursteingesims, Fassadenputz etc. Entsorgungsmaßnahmen Arbeiten Rissinjektion Mauer- und Putzarbeiten Fliesen und Plattenarbeiten Auftragsumfang Baumeisterarbeiten: Abbruch Traufgesims ca. 30 m³ Abnahme geschädigter Fassadenputz ca. 660 m² Risslänge (Rissinjektion) ca. 160 m Aufmauern Traufgesims ca. 30 m³ Unterstopfen neue Mauerschwelle ca. 200 m Schließen von Öffnung im Bestand ca. 25 Stück

VergabeHero-Einschätzung

Das Staatliche Bauamt Regensburg sucht einen Fachbetrieb für die Sanierung der Kirche St. Vitus. Die Arbeiten konzentrieren sich auf den Bereich der Baumeisterarbeiten, wozu unter anderem der Rückbau und die Wiederherstellung von Gesimsen, die Instandsetzung von Fassadenputz sowie Rissinjektionen im Mauerwerk gehören. Es handelt sich um ein klassisches Sanierungsprojekt an einem historischen Gebäude, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Denkmalpflege oder bei vergleichbaren Mauerwerksinstandsetzungen mitbringen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Sanierung der Kirche St. Vitus Karthaus-Prüll Regensburg

26E Baumeisterarbeiten Baustelleneinrichtung, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen etc. Rückbaumaßnahmen Traufgesims, Natursteingesims, Fassadenputz etc. Entsorgungsmaßnahmen Arbeiten Rissinjektion Mauer- und Putzarbeiten Fliesen und Plattenarbeiten Auftragsumfang Baumeisterarbeiten: Abbruch Traufgesims ca. 30 m³ Abnahme geschädigter Fassadenputz ca. 660 m² Risslänge (Rissinjektion) ca. 160 m Aufmauern Traufgesims ca. 30 m³ Unterstopfen neue Mauerschwelle ca. 200 m Schließen von Öffnung im Bestand ca. 25 Stück

CPV 45212361, 45262520, 45262300Frist 22. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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