Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: W&P Antriebstechnik GmbH

Auftragswert

€392k

Zuschlag am

23. Juli 2026

TED·515696-2026

Sanierung der Bühnentechnik in der Aula des Schulzentrums Lechenich

Nordrhein-Westfalen
Erftstadt, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
BauleistungenIT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenBuehnentechnikSchulbauOeffentliche VerwaltungSanierungVeranstaltungstechnik
Auftragswert
~€225k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Erftstadt schreibt die Sanierung und den Austausch der Bühnentechnik für die Aula des Schulzentrums Lechenich aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die technische Erneuerung der Anlage. Das Verfahren wird als offene Ausschreibung durchgeführt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Sanierung Schulzentrum Lechenich Aula - Bühnentechnik

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Erftstadt plant die technische Modernisierung der Aula im Schulzentrum Lechenich. Im Rahmen dieses Auftrags wird die gesamte Bühnentechnik saniert und durch neue Komponenten ersetzt. Da es sich um ein einzelnes Gewerk handelt, ist der Auftrag für spezialisierte Unternehmen aus dem Bereich Veranstaltungstechnik oder Bühnenbau interessant. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Sanierung SZ Lechenich Aula - VE20 Bühnentechnik

Für die technische Sanierung der Aula im SZ Lechenich soll die Bühnentechnik saniert und ausgetauscht werden.

CPV 45237000, 31530000, 32340000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Rangfolge der Angebotspreise

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an W&P Antriebstechnik GmbH · €392k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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