Sanierung der Außenanlagen am Technischen Rathaus Erfurt

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt die Sanierung der Außenanlagen für den Gebäudeteil Warsbergstraße 1 des Technischen Rathauses aus. Der Auftrag umfasst die Bauabschnitte 4 und 5, inklusive Abbruch-, Erd-, Entwässerungs- sowie Pflasterarbeiten. Die Vergabe erfolgt als ein Los mit einer reinen Preiswertung.
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Sanierung Technisches Rathaus, Gebäudeteil Warsbergstraße 1 - Bauabschnitte 4 und 5 Außenanlagen
Die Stadtverwaltung Erfurt sucht einen Auftragnehmer für die Neugestaltung und Sanierung der Außenflächen am Technischen Rathaus in der Warsbergstraße. Die Arbeiten umfassen unter anderem den Rückbau alter Asphaltflächen, Erdarbeiten für Kabelgräben, die Erneuerung der Entwässerung sowie Pflasterarbeiten auf einer Fläche von mehreren hundert Quadratmetern. Es handelt sich um ein klassisches Bauprojekt im öffentlichen Raum, bei dem der Zuschlag allein über den günstigsten Preis entschieden wird. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen, unter anderem zur Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes und der EU-Sanktionsverordnungen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsverordnung
- Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
- Nachweis über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Aufteilung in Lose
1 LotSanierung Technisches Rathaus, Gebäudeteil Warsbergstraße 1 - Bauabschnitte 4 und 5 Außenanlagen ABBRUCH UND BERÄUMUNG 850 m² Fläche beräumen BE-Fläche 150 m² Asphaltbefestigung aufnehmen und beräumen ERDARBEITEN 100 m Kabelgrabenaushub 115 m² Oberboden liefern und einbauen Entwässerung 50 m Anschlussleitung mittels Kamera prüfen 13 m Entwässerungsrinne PLATZ- UND WEGEBAU 900 m² Feinplanum 220 m² Bodenaustausch 190 m² Frostschutzschicht 328 m Betonbord 120 m² Betonpflasterfläche farbig 280 m² Betonpflaster 150 m² Rasenplatten liefern und verlegen STELLPLÄTZE 160 m² Erdplanum 150 m² Rasenplatten AUSSTATTUNG 1 St. Überdachung Multiport 30 St. Fahrradparker 384 St. Dachbegrünung / Sedum-Kassetten PFLANZENLIEFERUNG, BÄUME UND STRÄUCHER 1 St. Aesculus carnea Briotii 70 St. Cotoneaster radicans Eichholz 50 St. Ligustrum vulgare Lodense 100 St. Lonicera nitida Maigrün 200 St. Salix purpurea Nana 150 St. Spiraea japonica Shirobana, Co 30-40
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100 % Preis
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung