Brandschutzplanung für Bismarck-Museum Sanierung
Was wird ausgeschrieben
Die Otto-von-Bismarck-Stiftung vergibt die Brandschutzplanung für die Sanierung des Bismarck-Museums in Schönhausen. Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß AHO-Heft Nr. 17 in drei Leistungsstufen. Die Angebotsfrist endet am 25. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Otto-von-Bismarck-Stiftung beabsichtigt die Sanierung des Bismarck-Museums am Standort Schönhausen
Die Otto-von-Bismarck-Stiftung beauftragt die Brandschutzplanung für die Sanierung ihres Museums in Schönhausen (Sachsen-Anhalt). Das Bismarck-Museum ist ein denkmalgeschütztes Gebäude, dessen Sanierung eine Fachplanung Brandschutz gemäß AHO-Heft Nr. 17 erfordert — das ist ein Standardwerk für Brandschutzplanung bei Bauleistungen. Der Auftrag ist in drei Stufen unterteilt: Stufe 1 umfasst die Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1–4), Stufe 2 die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Phasen 5–8) und Stufe 3 die Ausführungsplanung (Phase 9). Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach GWB vorliegen und Referenzen für vergleichbare Brandschutzplanungen vorweisen können. Die Vergabe erfolgt anhand des Honorarangebots (25%), des Bürostundensatzes (5%) sowie qualitativer Kriterien wie dem Konzept zur Projektumsetzung (30%) und den persönlichen Referenzen der Projektleitung (35%).
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Fachplanung Brandschutz gemäß AHO-Heft Nr. 17
- Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen)
- Keine Ausschlussgründe nach §123 und §124 GWB
- Nachweis der Berufsgenossenschaft
- Kein Eintrag im Wettbewerbsregister
- Keine Einträge in EU-Sanktionslisten
- Referenzen für vergleichbare Brandschutzplanungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mit dem Formblatt 124 F folgendes zu erklären: a) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB , b) Ich /Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliege, c) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes vorliegen, d) Ich /Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, e) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen, f) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen, g) Ich /Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hier für besteht, vorliegt. Sonstiges Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Planungsleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Fachplanung Brandschutz gemäß AHO-Heft Nr. 17 sowie besondere Leistungen in drei Leistungsstufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 - Stufe 2: die Leistungsphase 5-8 - Stufe 3: die Leistungsphase 9 Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- cost25%
Honorarangebot (Grundleistungen + besondere Leistungen)
- cost5%
Bürostundensatz
- quality5%
Berufserfahrung der Projektleitung
- quality30%
Konzept zur Projektumsetzung
- quality35%
Persönliche Referenzen der Projektleitung
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung