Neubau Dorfcampus Merzen: Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten

Was wird ausgeschrieben
Die Samtgemeinde Neuenkirchen schreibt die Rohbauarbeiten für den Neubau des Dorfcampus Merzen aus. Der Auftrag umfasst Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten im Rahmen des Schulneubaus. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Neugestaltung des Schulstandortes.
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Samtgemeinde Neuenkirchen / Neubau Dorfcampus Merzen - Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten
Die Samtgemeinde Neuenkirchen plant den Neubau eines sogenannten Dorfcampus in Merzen, der eine neue Grundschule sowie einen Dorf- und Jugendtreff umfasst. Für dieses Bauvorhaben werden nun Unternehmen für die klassischen Rohbauarbeiten gesucht, konkret für Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten. Da die bestehenden Schulgebäude für den Neubau abgerissen werden, handelt es sich um ein größeres Projekt zur Modernisierung der sozialen Infrastruktur in der Region. Interessierte Firmen sollten über entsprechende Kapazitäten für öffentliche Hochbauprojekte verfügen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB
- Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Samtgemeinde Neuenkirchen projektiert den Neubau der Grundschule und des Dorf- und Jugendtreffs in der Gemeinde Merzen (Dorfcampus Merzen). Die bestehenden Grundschulgebäude werden komplett abgerissen, um Platz für ein völlig neues Schulkonzept zu schaffen. Gleichzeitig wird die Umgebung einer planerischen Neugestaltung unterzogen, darunter der Schulhof westlich der benachbarten Sportflächen, die Außenbereiche der beiden südlichen Sporthallen (wobei eine dieser Hallen im Rahmen einer separaten Baumaßnahme neu errichtet wird). Das Ziel besteht darin, den Dorfmittelpunkt der Gemeinde Merzen durch einen neuen Schulbau sowie ergänzende Gebäude und Einrichtungen sowohl pädagogisch als auch architektonisch aufzuwerten. Das Baugrundstück befindet sich in Hanglage. Damit werden die Grundrisse terrassiert geplant. Von Süden und Norden her ergeben sich damit Erschließungszonen auf zwei Ebenen. Der etwa 45 m x 45 m quadratische Grundriss erstreckt sich über drei Geschosse mit einer Höhe von etwa 14 m (gemessen von OKFF Ebene E-1 bis zum höchsten Punkt des Daches) ab Ebene E-1 von Süden her oder mit rund 6.70m über OKFF Ebene E0 von Norden her. Umlaufend um das Gebäude ist ein überdachter Laubengang vorgesehen, der als Rettungsweg genutzt werden kann. Die drei Geschosse werden in Ebene E-1, Ebene E0 und Ebene E+1 gegliedert. Insgesamt gibt es dadurch zwei getrennte Eingangsbereiche. Im Norden erfolgt der Zugang zum Gebäude in Ebene E0, im Süden in Ebene E-1. Möglich ist dies durch einen "springenden" Geländeverlauf von Norden nach Süden. Das Gebäude selbst kann als ein vertikaler Campus betrachtet werden. Es entfaltet sich von unten nach oben und bietet großzügige öffentliche Bereiche in den ebenen E-1 und E0, die sich zu den kleineren Clustereinheiten in Eben E+1 hin entwickeln. Um die Vielfalt des neuen Dorfzentrums optimal zu nutzen, sind zahlreiche Synergien zwischen den schulischen Einrichtungen und öffentlichen Funktionen vorgesehen. So kann der große Bereich in Ebene E-1 entweder separat als Ganztags- und Mensabereich oder aber in Kombination als ein geräumiger Ausstellungsbereich, geeignet für Vorträge und andere Veranstaltungen, genutzt werden. Im Inneren des Gebäudes wird eine Verbindung zwischen dem nördlichen oberen und dem südlichen unteren Zugang mithilfe einer großzügigen, etwa 7 Meter breiten Treppe hergestellt. Diese imposante Treppe erfüllt nicht nur der Erschließung, sondern bietet auch eine angenehme Aufenthaltsmöglichkeit. Zusätzlich dazu kann sie ähnlich wie die Sitzstufen im Außenbereich als eine kleine Bühne genutzt werden. Der Entwurf sieht vor, dass die ersten beiden Ebenen als Massivbau in Stahlbeton und das Dach als Holzkonstruktion realisiert werden. Die Fassadengestaltung integriert den roten Klinker in Ebene E-1, der sich an der traditionellen Bauweise der Umgebung orientiert. Nach oben hin erhält das Gebäude eine rot lasierte Holzfassade. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten, deren Ausführung von der 41. KW 2026 bis zur 38. KW 2027 vorgesehen ist.
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung