TED·433173-2026·Schließt in 46 Tagen

Umzug der mineralogischen Sammlung von Berlin nach Ludwigsfelde

Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Aug. 2026
46 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Museum für Naturkunde Berlin schreibt den Umzug von ca. 585 m³ Sammlungsmaterial der mineralogischen Sammlung aus. Der Transport erfolgt von den Berliner Standorten an einen Interimsstandort in Ludwigsfelde. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 10. August 2026.

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Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Umzug von ca. 585m³ Sammlungsmaterial der Mineralogischen Sammlung von den Standorten in Berlin an den Interimsstandort Ludwigsfelde.

VergabeHero-Einschätzung

Das Museum für Naturkunde in Berlin plant den Umzug seiner mineralogischen Sammlung. Dabei müssen rund 585 Kubikmeter an Sammlungsmaterial sicher von den Berliner Standorten an einen vorübergehenden Lagerort in Ludwigsfelde transportiert werden. Da es sich um wertvolles wissenschaftliches Sammlungsgut handelt, ist bei der Durchführung besondere Sorgfalt und Erfahrung im Umgang mit empfindlichen Objekten erforderlich. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Umzugs- oder Logistikunternehmen, die in der Lage sind, ein solches Volumen fachgerecht zu bewegen.

DienstleistungenWissenschaft und ForschungÖffentliche VerwaltungUmzugsdienstleistungenLogistikMuseumWissenschaftliche SammlungOeffentliche Verwaltung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Sammlungsumzug Mineralogie

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Umzug von ca. 585m³ Sammlungsmaterial der Mineralogischen Sammlung von den Standorten in Berlin an den Interimsstandort Ludwigsfelde.

CPV 98392000Frist 10. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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