Sammlung, Transport und Verwertung von Alttextilien

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Rosenheim schreibt die Entsorgung von Alttextilien aus dem Stadtgebiet aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von 27 Sammelcontainern, deren bedarfsgerechte Leerung sowie die anschließende Verwertung oder Entsorgung der Textilien. Der Vertrag ist auf die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften ausgelegt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gestellung von derzeit 27 Sammelcontainern an öffentlichen Containerstandplätzen und am Wertstoffhof der Stadt Rosenheim zur Erfassung von Alttextilien. Bedarfsgerechte Leerung dieser Sammelcontainer. Übernahme und Transport der Alttextilien sowie deren ordnungsgemäße Vorbereitung zur Wiederverwendung, Verwertung und Vermarktung einschließlich der Aussortierung und der fachgerechten Entsorgung der anfallenden Sortierreste gemäß den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorschriften. Die Stadt Rosenheim hat derzeit Einwohner 67.045 (Stand 01.01.2026). Die Fläche der Stadt beträgt 37,22 km².
Die Stadt Rosenheim sucht einen Dienstleister für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien im Stadtgebiet. Der Auftrag beinhaltet das Aufstellen von 27 Sammelcontainern an öffentlichen Plätzen und am Wertstoffhof sowie deren regelmäßige Leerung. Das beauftragte Unternehmen ist zudem für den Transport und die fachgerechte Weiterverarbeitung der Textilien verantwortlich, wobei gesetzliche Umwelt- und Abfallvorschriften strikt einzuhalten sind. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 0831)
- Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Nachweis der fachlichen Eignung gemäß GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter/der Bieterin – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern (wie folgt nachzuweisen: Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 0831 Eigenerklärung zur Eignung) oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft. Im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich die Erfüllung aller Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben. Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bzw. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt einholen. Es sind weitere Ausschlussgründe in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannt. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Unterlagen werden gemäß § 56 VGV nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter/Bieterin und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters/einer anderen Bieterin ist unzulässig, wenn der Bieter/die Bieterin nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des/der jeweils anderen Bieters/Bieterin bzw. Bietergemeinschaft erhält.
Aufteilung in Lose
1 LotGestellung von derzeit 27 Sammelcontainern an öffentlichen Containerstandplätzen und am Wertstoffhof der Stadt Rosenheim zur Erfassung von Alttextilien. Bedarfsgerechte Leerung dieser Sammelcontainer. Übernahme und Transport der Alttextilien sowie deren ordnungsgemäße Vorbereitung zur Wiederverwendung, Verwertung und Vermarktung einschließlich der Aussortierung und der fachgerechten Entsorgung der anfallenden Sortierreste gemäß den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorschriften. Die Stadt Rosenheim hat derzeit Einwohner 67.045 (Stand 01.01.2026). Die Fläche der Stadt beträgt 37,22 km².
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Wertungssumme des Angebots.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung