TED·546023-2026·Schließt in 32 Tagen

Speichelbasierte DNA-Entnahmekits für genomische und epigenomische Analysen

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
LaborbedarfMedizinische GeräteForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungLaborbedarfBiotechnologieForschungMedizinische GeraeteWissenschaftliche Ausruestung
Auftragswert
~€50k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Sept. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung beschafft Speichel-Selbstentnahme-Kits für genomische und epigenomische Analysen. Die Kits müssen für Kinder und Erwachsene gleichermaßen geeignet sein. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung von "Speichelbasierte Selbstentnahme-Kits für genomische und epigenomische (DNA-Methylierung) Analysen, geeignet für die Nutzung sowohl von kleinen Kindern (unterstützte Entnahme) als auch von Erwachsenen jeden Alters."

VergabeHero-Einschätzung

Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin sucht Anbieter für spezielle Speichel-Entnahmekits. Diese Kits werden für wissenschaftliche Untersuchungen im Bereich der Genomik und Epigenetik benötigt, wobei die Probenentnahme sowohl bei kleinen Kindern als auch bei Erwachsenen möglich sein muss. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können interessierte Unternehmen ihre Angebote direkt einreichen. Der Fokus bei der Auswahl liegt ausschließlich auf dem Preis.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000saliva DNA collection devices

s. Vergabeunterlagen

CPV 33000000, 33141600Frist 7. Sept. 202630 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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