Sachverständigenleistungen für wiederkehrende Prüfungen an technischen Anlagen
Was wird ausgeschrieben
Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH schreibt Sachverständigenleistungen für wiederkehrende Prüfungen (WKP) an technischen Anlagen aus. Der Auftrag umfasst Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Wasserhaushaltsgesetz. Die Leistungen sind von unabhängigen Sachverständigen zu erbringen, wobei atomrechtliche Prüfungen nach § 20 AtG explizit ausgeschlossen sind.
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Sachverständigenleistungen für wiederkehrende Prüfungen (WKP). Gegenstand des Vertrages sind Sachverständigenleistungen zur Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Wasserhaushaltsgesetz sowie die Prüfung von technischen Anlagen der JEN. Bei diesen Prüfungen sind die aktuellen Regelwerke sowie (soweit erforderlich) die Genehmigungen der JEN zu berücksichtigen. Nicht Gegenstand des Vertrages sind Sachverständigenleistungen im Sinne des § 20 AtG. Die wiederkehrenden Prüfungen müssen von unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden.
Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH sucht externe Experten für die regelmäßige Überprüfung ihrer technischen Anlagen. Dabei geht es um gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen, die unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz betreffen. Die beauftragten Sachverständigen müssen unabhängig agieren und sicherstellen, dass alle Anlagen den aktuellen technischen Regelwerken und den spezifischen Genehmigungen des Unternehmens entsprechen. Atomrechtliche Prüfungen sind von diesem Auftrag ausdrücklich ausgenommen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.
Aufteilung in Lose
1 LotSachverständigenleistungen für wiederkehrende Prüfungen (WKP). Gegenstand des Vertrages sind Sachverständigenleistungen zur Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Wasserhaushaltsgesetz sowie die Prüfung von technischen Anlagen der JEN. Bei diesen Prüfungen sind die aktuellen Regelwerke sowie (soweit erforderlich) die Genehmigungen der JEN zu berücksichtigen. Nicht Gegenstand des Vertrages sind Sachverständigenleistungen im Sinne des § 20 AtG. Die wiederkehrenden Prüfungen müssen von unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
100 % Preis
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung