Sachverständigendienstleistungen nach Atomgesetz für das Abfall-Zwischenlager Unterweser 1

Was wird ausgeschrieben
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz schreibt eine Rahmenvereinbarung für Sachverständigendienstleistungen gemäß § 20 Atomgesetz aus. Die Leistungen beziehen sich auf das Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 in Stadland, in dem radioaktive Abfälle gelagert werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.460 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvereinbarung für Sachverständigendienstleistungen nach § 20 Atomgesetz für das Abfall-Zwischenlager Unterweser 1
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sucht einen Sachverständigen, der das Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 in Stadland fachlich begleitet. Dabei geht es um die staatliche Aufsicht nach dem Atomgesetz, um die Sicherheit der dort gelagerten radioaktiven Abfälle zu gewährleisten. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von vier Jahren angelegt. Bieter müssen ihre fachliche Qualifikation nachweisen, da die Qualität der Experten bei der Auswahl eine deutlich höhere Rolle spielt als der Preis.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Qualifikation der hauptverantwortlichen Mitarbeitenden
- Einhaltung der Regelungen gemäß § 56 VgV zur Nachforderung von Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß den Regelungen von § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotBei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Sachverständigendienstleistungen nach § 20 Atomgesetz (AtG) für das Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 (AZU 1) in der Gemeinde Stadland. Im AZU 1, vormals Externe Lagerhalle Unterweser, werden von der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zwischengelagert. Die staatliche Aufsicht wird vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz wahrgenommen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben zieht die Aufsichtsbehörde nach § 20 AtG Sachverständige hinzu. Die Aufsichtsbehörde überwacht insbesondere - die Einhaltung der Bestimmungen, Auflagen und Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide, - die Einhaltung der Vorschriften des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes, der atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Verordnungen sowie diese konkretisierenden, nachgeordneten Vorschriften, Richtlinien und Regeln, - die Einhaltung der erlassenen aufsichtlichen Anordnungen und sie prüft, ob darüber hinaus zum Schutz von Leben und Gesundheit oder Sachgütern zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality100%
- Die Qualifikation der hauptverantwortlichen Mitarbeitenden eines Sachgebietes (Faktorisierte Punkte max. 60) - Zeitrahmen Sie für die Erstellung von Stellungnahmen nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen (Faktorisierte Punkte max. 30) - Stellen Sie dar, wie Sie den unter 8.5.1 genannten Zeitrahmen für die Erstellung von Stellungnahmen einhalten werden. Stellen Sie dazu ihr Vorgehen, insbesondere die einzelnen Arbeitsschritte, sowie die erforderlichen Personenstunden dar. (Faktorisierte Punkte max. 10)
- price25%
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die maximale Punktzahl in Höhe von 25.
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung