Sachverständigen-TÜV-Prüfungen für elektrische Anlagen
Was wird ausgeschrieben
Das Universitätsklinikum Aachen schreibt die regelmäßigen Sachverständigen-TÜV-Prüfungen für elektrische Anlagen in seiner baulichen Großstruktur aus. Der Auftrag umfasst die sicherheitstechnische Überprüfung der elektrischen Infrastruktur des Hauptgebäudes. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit einem Zuschlagskriterium, das ausschließlich auf dem Preis basiert.
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Sachverständigen TÜV-Prüfungen für elektrische Anlagen
Das Universitätsklinikum Aachen sucht einen externen Dienstleister für die gesetzlich vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen seiner elektrischen Anlagen. Da das Klinikum in einem sehr großen, komplexen Hauptgebäude untergebracht ist, müssen die elektrischen Systeme regelmäßig durch Sachverständige auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Prüfunternehmen, die Erfahrung mit großen Klinikstrukturen haben. Die Vergabe erfolgt rein über den Preis, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. Es gibt keine weiteren qualitativen Zuschlagskriterien.
Aufteilung in Lose
1 LotAllgemeines Das Universitätsklinikum Aachen AöR (kurz UKA) gliedert sich in Instituts-, Forschungs- und Lehreinrichtungen, einem Krankenhausbereich mit den verschiedenen klinischen Abteilungen, einschließlich den dazu gehörenden gemeinsamen Einrichtungen sowie dem Pflegebereich mit den Patientenbetten. Diese sind in einer baulichen Großstruktur (Hauptgebäude) untergebracht. Für das Hauptgebäude ist in Schriftstücken und auf Plänen auch die Abkürzung UBFT (Untersuchung, Behandlung, Forschung und Theoretische Medizin) mit Pflege-Bereich (Normalpflege mit zugehöriger Intensivpflege) gebräuchlich. Die Prüfungen sind im UBFT und den anderen Liegenschaften der Uniklinik (s.u.) in der Städteregion Aachen durchzuführen. Für die Belange des technischen Betriebes der Uniklinik sind die jeweiligen Fachbereiche zuständig. Für diese Arbeiten (Prüfung der elektrotechnischen Anlagen) ist der Geschäftsbereich Gebäudetechnik, Fachbereich Elektroprüfung, zuständig. Damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt werden kann, sind für die Arbeiten durch den Auftragnehmer (AN) frühzeitig die erforderlichen Terminabsprachen mit den zuständigen Abteilungen durchzuführen. Schalthandlungen (Zu- und Abschaltung) an Anlagen oder Geräten dürfen nur unter Mitwirkung des zuständigen Mitarbeiters des Fachbereichs für Elektroprüfung erfolgen. Dies gilt für alle technischen Anlagen und Einrichtungen in allen Etagen und Bereichen sowie den technischen Betriebsräumen.
Zuschlagskriterien
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Preis
Zeitplan
- 12. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert