Abschluss von Sachversicherungen (Gebäude-, Inhalts- und Schlüsselverlustversicherung)

Was wird ausgeschrieben
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt Sachversicherungen für den Zeitraum 2027 bis 2029 aus. Der Auftrag umfasst Gebäude-, Inhalts- und Schlüsselverlustversicherungen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Fokus auf Preis und Qualität.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die BGHW beabsichtigt den Abschluss von Sachversicherungen, hier Gebäude-, Inhalt- und Schlüsselverlustversicherung für die Jahre 2027, 2028 und 2029.
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) sucht einen Versicherungspartner für ihre Sachversicherungen. Konkret geht es um den Schutz von Gebäuden, dem Inventar sowie eine Absicherung gegen Schlüsselverlust für die Jahre 2027 bis 2029. Der Auftrag ist als ein Gesamtpaket ausgeschrieben, bei dem neben dem Preis auch qualitative Aspekte und Serviceleistungen in die Bewertung einfließen. Interessierte Versicherungsunternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Eignungskriterien für öffentliche Aufträge erfüllen, wie etwa den Nachweis der Zuverlässigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123–126 GWB
- Ausschluss von Ausschlussgründen nach StGB (z.B. Betrug, Geldwäsche, Korruption)
- Nachweis über die Einhaltung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
- Bestätigung zur Einhaltung von Wettbewerbsregeln
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG – zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123–126 GWB. § 129 StGB (kriminelle Vereinigungen), § 129a StGB (terroristische Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle/terroristische Vereinigungen im Ausland) – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Derselbe Gesetzeskomplex wie Nr. 2 (§§ 129, 129a, 129b StGB). Terrorismusfinanzierung: § 89c StGB; Geldwäsche: § 261 StGB – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. § 263 StGB (Betrug gegen EU-Haushalt oder von der EU verwaltete Haushalte); § 264 StGB (Subventionsbetrug gegen EU-Haushalt) – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. § 299, §§ 299a, 299b StGB (geschäftlicher Verkehr/Gesundheitswesen); § 108e StGB (Mandatsträger); §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung/Bestechung), jeweils i. V. m. § 335a StGB; Art. 2 § 2 IntBestG – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. §§ 232, 232a Abs. 1–5, §§ 232b–233a StGB – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Nichtnachkommen von Steuer-/Abgaben-/Sozialversicherungspflichten, festgestellt durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung, oder anderweitiger Nachweis durch den öffentlichen Auftraggeber – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Gleicher Tatbestand wie bei Steuern, Abgaben – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Nachweislicher Verstoß bei Ausführung öffentlicher Aufträge – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Verstoß bei Ausführung öffentlicher Aufträge – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag/-eröffnung, Mangels-Masse-Abweisung, Liquidation oder Tätigkeitseinstellung – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Derselbe Tatbestand wie bei Zahlungsunfähigkeit – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Nachweislich begangene schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, die die Integrität infrage stellt; § 123 Abs. 3 GWB entsprechend anwendbar – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Hinreichende Anhaltspunkte für Vereinbarungen/abgestimmtes Verhalten zur Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Interessenkonflikt, der Unparteilichkeit/Unabhängigkeit bei der Verfahrensdurchführung beeinträchtigt und nicht durch mildere Maßnahmen beseitigt werden kann – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Verzerrung durch frühere Einbeziehung in die Verfahrensvorbereitung, nicht beseitigbar durch mildere Maßnahmen – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Erhebliche/fortdauernde mangelhafte Erfüllung wesentlicher Anforderungen, geführt zu vorzeitiger Beendigung, Schadensersatz oder vergleichbarer Rechtsfolge – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Schwere Täuschung bei Ausschlussgründen/Eignungskriterien, Zurückhalten von Auskünften, Unfähigkeit zur Nachweisführung; unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfindung, Erlangen vertraulicher Informationen, Übermittlung irreführender Informationen – zwingend/fakultativ nach §§ 123–126 GWB. Die Versicherungsbestätigung kann ebenfalls nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie BGHW beabsichtigt den Abschluss von Sachversicherungen, hier Gebäude-, Inhalt- und Schlüsselverlustversicherung für die Jahre 2027, 2028 und 2029.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality
Qualität (17,5%-Gewichtung):Die Punkteverteilung im Leistungsbereich ergibt sich ausAnlage D3a Ergänzungenzum Bedingungsumfang.Die hier zu erreichende maximale Punktzahl beträgt 70 Punkte.
- price
Preis (75%-Gewichtung): Der Angebotspreis ergibt sich dabei aus den Eintragungen und deren Summation inAnlage D2 Preisblatt.Die hier zu erreichende maximale Punktzahl beträgt 300 Punkte. Weitere Angebote erhalten entsprechend der nachfolgenden Berechnung einen Punktabzug von der maximal erreichbaren Punktzahl:(Preisdifferenz zum niedrigsten Gesamtpreis x Höchstpunktzahl (300 Punkte):niedrigsten Gesamtpreis)
- quality
Service (7,5%-Gewichtung):DiePunkteverteilungimLeistungsbereichergibtsichausAnlageD3bServiceleistungen.Die hier zu erreichende maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte.
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung