Bereitstellung einer Sachbezugskarte für Mitarbeitende

Was wird ausgeschrieben
Die Mobil Krankenkasse sucht einen Dienstleister für die Bereitstellung einer Sachbezugskarte für ca. 1.500 Mitarbeitende. Die Karte soll monatliche steuerfreie Sachbezüge sowie zusätzliche Anlässe wie Geburtstage oder Dienstjubiläen abdecken. Das System muss sowohl virtuelle als auch physische Kartenoptionen unterstützen.
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Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt den Mitarbeitenden als freiwillige Leistung neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug zu gewähren. Dies gilt aktuell für ca. 1.500 Mitarbeitende. Der Sachbezug soll den Mitarbeitenden über eine Karte zur Verfügung gestellt werden, die grundsätzlich monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung aufgeladen wird. Die Karte kann grds. virtuell zur Verfügung gestellt werden. Es soll aber die Möglichkeit bestehen, in Ausnahmefällen auf Wunsch des Mitarbeitenden eine physische Karte zu bestellen.
Die Mobil Krankenkasse möchte ihren rund 1.500 Mitarbeitenden eine steuerfreie Sachbezugskarte als freiwillige Zusatzleistung anbieten. Über diese Karte können monatliche Beträge sowie Sonderzahlungen zu persönlichen Anlässen, wie etwa Geburtstagen oder Dienstjubiläen, abgewickelt werden. Das System muss dabei die gesetzlichen Anforderungen für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge erfüllen und sowohl rein digitale Karten als auch physische Exemplare auf Wunsch ermöglichen. Der Auftrag umfasst die technische Infrastruktur zur Verwaltung und Aufladung dieser Karten im Rahmen der Gehaltsabrechnung.
Aufteilung in Lose
1 LotDaneben soll die Möglichkeit bestehen für die Mitarbeitenden als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich eine Aufladung vorzunehmen. Die Karte muss den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können. Bei der Karte darf es sich nicht um eine universell einsetzbare Bezahlkarte handeln - der Einsatz soll rechtlich und technisch beschränkt sein, damit die Voraussetzungen zur steuerfreien Gewährung nach § 37 b Abs. 1 u. Abs. 2 EStG erfüllt sind.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- cost70%
Bewertungsrelevant ist der Angebotspreis gem. Anlage 8 - Angebotsformular.
- quality30%
Bewertungsrelevant sind die Angaben gem. Anlage 11 - Bewertungsmatrix.
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung