Abschluss von Sach- und Vertrauensschadenversicherungen

Was wird ausgeschrieben
Die AOK Hessen schreibt Versicherungsdienstleistungen für ihre Standorte aus, unterteilt in zwei Lose für Gebäude- und Inhalts-Allgefahrenversicherungen sowie Vertrauensschadenversicherungen. Der neue Versicherungsschutz soll nahtlos an bestehende Verträge anknüpfen. Die Laufzeit beginnt voraussichtlich zum 1. Januar 2027.
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Die Ausschreibung beinhaltet den Abschluss eines Vertrages für Sach- und Vertrauensschadenversicherungen
Die AOK Hessen sucht einen neuen Versicherungspartner für ihre Standorte. Die Ausschreibung ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 umfasst eine umfassende Gebäude- und Inhaltsversicherung gegen alle Gefahren, während Los 2 eine Vertrauensschadenversicherung betrifft, die vor finanziellen Verlusten durch kriminelle Handlungen schützt. Ziel ist ein lückenloser Versicherungsschutz ab dem 1. Januar 2027, da die aktuellen Verträge zum Jahresende 2026 auslaufen. Interessierte Versicherungsunternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einreichung der Eigenerklärung durch alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft
- Einreichung der Eigenerklärung durch Eignungsleiher
- Nachforderung von Erklärungen bei Unterauftragnehmern gemäß § 56 VgV möglich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Art und der Umfang des Leistungsgegenstands ist eine Gebäude- und Inhalts-Allgefahrenversicherung. Der Versicherungsschutz bezieht sich sowohl im Rahmen der Gebäudeversicherung als auch im Rahmen der Inhaltsversicherung auf mehrere Standorte. Alle Versicherungsorte sind in der Objektliste dargestellt (Anlage D.02b).
Die Art und der Umfang dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer umfassenden Vertrauensschadenversicherung. Der aktuelle Versicherungsschutz besteht seit dem 01.01.2023 und wird zum Ablauf am 31.12.2026, 24:00 Uhr gekündigt. Der neue Versicherungsschutz soll lückenlos und aufeinander aufbauen.
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung