Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·326282-2026

Kabeltiefbau, Kabelzug und Umfeldherstellung für das Projekt Stuttgart 21 PFA 1.7

Baden-Württemberg
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 12. Mai 2026
BauleistungenIT-InfrastrukturSchienenverkehrÖffentliche InfrastrukturKabeltiefbauBahninfrastrukturTelekommunikationStuttgart 21Bauleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt im Rahmen des Projekts Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.7, Leistungen im Bereich Kabeltiefbau, Kabelzug sowie die zugehörige Umfeldherstellung für Glasfaser- und Telekommunikationsleitungen aus. Es handelt sich um eine Auftragsänderung bzw. Modifikation bestehender Bauleistungen. Der Umfang konzentriert sich auf die infrastrukturelle Anbindung im Raum Stuttgart.

Vollständige Beschreibung anzeigen

S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn (DB Netz AG) führt im Rahmen des Großprojekts Stuttgart 21 im Planfeststellungsabschnitt 1.7 ergänzende Bauarbeiten durch. Dabei geht es konkret um den Kabeltiefbau, das Einziehen von Kabeln sowie die notwendige Wiederherstellung des Umfelds für Glasfaser- und Telekommunikationsleitungen. Diese Arbeiten sind essenziell für die technische Infrastruktur der neuen Bahnanlagen. Da es sich um eine Modifikation eines bestehenden Auftrags handelt, richtet sich die Ausschreibung an Unternehmen, die bereits in die Infrastrukturprojekte der Bahn eingebunden sind oder über entsprechende Kapazitäten für bahnspezifische Tiefbauarbeiten verfügen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL

S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL

CPV 45314300
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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