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Rahmenvertrag für Tischlerarbeiten und Serviceleistungen

Schleswig-Holstein
Geesthacht, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
HandwerksleistungenInstandhaltungForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungTischlerarbeitenRahmenvertragHandwerkInstandhaltungMoebelbauServiceleistungen
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
4. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Helmholtz-Zentrum hereon GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für Tischlerfacharbeiten aus. Der Auftrag umfasst die Instandhaltung und Montage von Einrichtungsmobiliar und Küchen sowie kleine Transport- und Serviceleistungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage, was etwa vier Jahren entspricht.

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Tischlerfacharbeiten gem. ATV DIN118355 für Einrichtungsmobiliar und Küchen, kleine Transporte sowie sonstige Serviceleistungen

VergabeHero-Einschätzung

Das Helmholtz-Zentrum hereon in Geesthacht sucht einen Dienstleister für Tischlerarbeiten. Dabei geht es vor allem um die Instandhaltung und Montage von Möbeln und Küchen sowie um kleinere Transportaufgaben und allgemeine Serviceleistungen im Tischlerbereich. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag über einen Zeitraum von vier Jahren angelegt, was bedeutet, dass die Leistungen bei Bedarf abgerufen werden. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit Tischlerarbeiten nach den entsprechenden DIN-Normen mitbringen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: RV Tischlerarbeiten)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001RV Tischlerarbeiten

Tischlerfacharbeiten gem. ATV DIN118355 für Einrichtungsmobiliar und Küchen, kleine Transporte sowie sonstige Serviceleistungen

CPV 50000000, 44220000, 98341140, 98350000Frist 4. Aug. 20261440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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