Rahmenvertrag für Tiefbau- und Infrastrukturleistungen am Flughafen BER
Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sucht einen Rahmenvertrag für umfassende Tiefbau- und Infrastrukturleistungen im Zusammenhang mit Instandsetzung und Neubaumaßnahmen. Der Auftrag umfasst Erdarbeiten, Verkehrsflächen, Entwässerung, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie technische Ausrüstung. Die Vertragslaufzeit beträgt 1800 Tage (ca. fünf Jahre), die Vergabe erfolgt als Einheitspreisvertrag.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei Neubaumaßnahmen zu erbringen. Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende Gewerken strukturiert: • vorbereitende Arbeiten, incl. Abbruch und Kampfmittelsondierung • Erdbauleistung • Herstellung von befestigten Verkehrsflächen (Schichtenaufbau als Oberbau [Beton und Asphalt], Unterbau und Untergrund) • Entwässerungsanlagen • Tiefbauleistung für Ver- und Entsorgungsanlagen • Technische Ausrüstung Der Rahmenvertrag ist als Einheitspreisvertrag bestehend aus Einheitspreisen (ggf. Teilpauschalen) auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn vorgesehen. Folgende Hauptbauleistungen sind Gegenstand des Rahmenvertrages: Tiefbauleistungen: - Verkehrs- und Baustellensicherungsmaßnahmen - Errichtung und Umbau/ Sanierung von Flugbetriebs- und Verkehrsflächen, sonstigen Betriebs- und Lagerflächen sowie von Kabel- und Entwässerungsanlagen, - Errichtung von Beschilderungen incl. Fundamenten und Befeuerungsanalgen - Markierungsarbeiten auf Flugbetriebsflächen und Betriebsstraßen - vorgezogene Einrichtung sowie Rückbau von Zugangskontrollstellen (z.B. temporäre Baustellenzufahrten), - Errichtung von Baustraßen in unterschiedlichen Bauqualitäten, Erzeugung von vorgezogenen Bauzuständen, z.B. vorgezogener witterungsabhängiger Erdbau, - Abbrucharbeiten von befestigten Flächen einschließlich Entsorgung, - Rückbau und Entsorgung von Leitungen, Schächten und sonstigen Entwässerungsanlagen - Erdbauarbeiten für Oberboden, Flächen- und Grabenaushub inkl. dazugehörigen Wasserhaltung - Grabenlose Rohrverlegungen - Bau von Freispiegel- und Druckrohrleitungen insbesondere aus Stahlbeton, Grauguss und Kunststoff inkl. Schächten und Armaturen - Durchführung von Vermessungsleistungen - Kampfmittelsondierungen Technische Anlagen und Ausrüstungstechnik - Rückbauarbeiten an Anlagen der Technischen Ausrüstung - Kabelverlegearbeiten für Elt -Anlagen wie z.B. Befeuerungskabel - Lieferung und Montage von Technischer Ausrüstung wie z.B. Feuer
Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) vergibt einen Rahmenvertrag für alle anfallenden Tiefbauarbeiten, die für den Erhalt und die Erweiterung der Infrastruktur notwendig sind. Dazu gehören Erdarbeiten, der Bau und die Sanierung von Rollfeldern und Zufahrtsstraßen, Entwässerungssysteme sowie die Verlegung von Versorgungsleitungen und technischer Ausrüstung. Der Vertrag läuft zunächst fünf Jahre und deckt sowohl planmäßige Instandhaltungen als auch einzelne Neubauprojekte ab. Bieter müssen nachweisen, dass sie über die nötige technische Ausstattung, finanzielle Stabilität und Erfahrung im öffentlichen Bauwesen verfügen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis der technischen und beruflichen Eignung
- Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung zur Berufsausübung
- Bereitschaft zum Einsatz von Nachunternehmern
- Elektronische Einreichung der Angebote
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer. 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe/BieGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe oben unter Verfahren
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung