Rahmenvertrag für Sanitär-Spendersysteme und Verbrauchsmaterialien
Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen Hamburg GmbH schreibt gemeinsam mit dem Flughafen Stuttgart einen Rahmenvertrag für die Lieferung, Montage und Wartung von Sanitär-Spendersystemen sowie die Bereitstellung der zugehörigen Verbrauchsmaterialien aus. Aufgrund des hohen Passagieraufkommens an beiden Standorten werden hohe Anforderungen an die Qualität und Zuverlässigkeit der Produkte gestellt. Der Auftrag umfasst neben der Hardware auch die laufende Instandhaltung und die Belieferung mit Verbrauchsgütern.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind für den Hamburg Airport und Flughafen Stuttgart optimierte Spendersysteme für den Sanitärbereich sowie darauf abgestimmte Verbrauchsmaterialien und weitere Produkte. Als eine hochfrequentierte und in der Öffentlichkeit stark präsente und wahrgenommene Einrichtung mit internationalem Publikumsverkehr stellt dieser besonders hohe Anforderungen an die eingesetzten Produkte. Diese Ausschreibung beinhaltet zudem alle mit den Spendersystemen und deren Verbrauchsmaterialien zusammenhängenden Dienstleistungen, wie z.B. die Montage, Wartung und Instandhaltung der Spendersysteme sowie die Anlieferung der zugehörigen Verbrauchsmaterialien.
Die Flughafen Hamburg GmbH und die Flughafen Stuttgart GmbH suchen einen Partner für die Ausstattung ihrer Sanitärbereiche mit modernen Spendersystemen. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Spender, deren Montage und Wartung sowie die kontinuierliche Versorgung mit passenden Verbrauchsmaterialien wie Seife oder Papier. Da beide Flughäfen stark frequentiert sind, müssen die Produkte besonders robust und zuverlässig sein. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der die logistische und technische Betreuung an beiden Standorten sicherstellt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Erklärung zur wirtschaftlichen Stabilität (kein Insolvenzverfahren)
- Nachweis über die Integrität des Unternehmens (keine schweren beruflichen Verfehlungen)
- Erklärung zur Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften (keine Verstöße gegen MiLoG/AEntG)
- Nachweis über die Nichtzugehörigkeit zu sanktionierten Personen oder Ländern
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe Vergabeunterlagen
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality15%
siehe Vergabeunterlagen
- quality5%
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- quality15%
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- quality5%
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- cost60%
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Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung