TED·324275-2026·Schließt in 12 Tagen

Lieferung und Wartung von Sanitär-Spendersystemen sowie Verbrauchsmaterialien

Flughafen Hamburg GmbHHamburg, GermanyVeröffentlicht 12. Mai 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Juni 2026
12 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Flughafen Hamburg GmbH schreibt gemeinsam mit dem Flughafen Stuttgart einen Rahmenvertrag für Sanitär-Spendersysteme und zugehörige Verbrauchsmaterialien aus. Der Auftrag umfasst neben der Lieferung auch die Montage, Wartung und Instandhaltung der Systeme an beiden Standorten. Die Laufzeit und das Volumen sind nicht explizit beziffert, jedoch ist aufgrund der hohen Frequenz an internationalen Flughäfen von einem signifikanten Bedarf auszugehen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand dieser Ausschreibung sind für den Hamburg Airport und Flughafen Stuttgart optimierte Spendersysteme für den Sanitärbereich sowie darauf abgestimmte Verbrauchsmaterialien und weitere Produkte. Als eine hochfrequentierte und in der Öffentlichkeit stark präsente und wahrgenommene Einrichtung mit internationalem Publikumsverkehr stellt dieser besonders hohe Anforderungen an die eingesetzten Produkte. Diese Ausschreibung beinhaltet zudem alle mit den Spendersystemen und deren Verbrauchsmaterialien zusammenhängenden Dienstleistungen, wie z.B. die Montage, Wartung und Instandhaltung der Spendersysteme sowie die Anlieferung der zugehörigen Verbrauchsmaterialien.

VergabeHero-Einschätzung

Die Flughafen Hamburg GmbH und der Flughafen Stuttgart suchen einen Partner für die Ausstattung ihrer Sanitärbereiche mit modernen Spendersystemen. Dabei geht es nicht nur um die Bereitstellung der Geräte, sondern auch um die kontinuierliche Belieferung mit Verbrauchsmaterialien wie Seife oder Papierhandtüchern sowie um die fachgerechte Montage und Wartung der Anlagen. Da es sich um hochfrequentierte internationale Flughäfen handelt, müssen die Produkte besonders robust und zuverlässig sein. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag vergeben, um den Bedarf an beiden Standorten langfristig zu decken.

LieferleistungenWartung und InstandhaltungLuftfahrtÖffentliche InfrastrukturFlughafenSanitaerbedarfRahmenvertragWartungVerbrauchsmaterialLogistik
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
  • Nachweis über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (kein Insolvenzverfahren)
  • Keine schweren beruflichen Verfehlungen gemäß § 124 GWB
  • Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitsschutzvorschriften
  • Bestätigung der Nicht-Zugehörigkeit zu sanktionierten Personen oder Ländern
  • Keine rechtskräftig festgestellten Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000RV Spendersysteme & Verbrauchsmaterial

Siehe Vergabeunterlagen

CPV 42968200
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • quality

    siehe Vergabeunterlagen

    15%
  • quality

    siehe Vergabeunterlagen

    5%
  • quality

    siehe Vergabeunterlagen

    15%
  • quality

    siehe Vergabeunterlagen

    5%
  • cost

    siehe Vergabeunterlagen

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link