Rahmenvereinbarung für Beratungsleistungen zur Reformagenda Deutsche Bahn
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Verkehr schreibt eine Rahmenvereinbarung für Beratungsleistungen zur Umsetzung der Reformagenda für die Deutsche Bahn aus. Der Auftrag umfasst betriebswirtschaftliche, strategische und eisenbahnfachliche Unterstützung sowie Projektsteuerung und Stakeholder-Kommunikation. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 720 Tage.
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Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene in wirtschaftlicher Hinsicht (RV Reformagenda DB - Los 1- wirtschaftlich)
Das Bundesministerium für Verkehr sucht einen externen Dienstleister, der die Umsetzung der Reformagenda für eine kundenorientierte und wirtschaftliche Schiene unterstützt. Die Aufgaben umfassen dabei betriebswirtschaftliche Analysen, strategische Beratung im Eisenbahnsektor sowie die allgemeine Projektsteuerung und Kommunikation mit verschiedenen Interessengruppen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von rund zwei Jahren, die bei Bedarf um weitere thematisch passende Aufgaben ergänzt werden kann. Der Auftrag richtet sich an Beratungsunternehmen mit Expertise in komplexen Infrastrukturprojekten und strategischer Organisationsentwicklung.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gemäß VO (EU) Nr. 833/2014 und VO (EU) Nr. 269/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und fakulative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern sowie von den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Bieters/Bewerbers (Unternehmen) gemäß §§ 123, 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F1 Erklärung zum Unternehmen abzugeben. ###### Ausschluss gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung je Wirtschaftsteilnehmer (einschließlich Unterauftragnehmern sowie der einzelnen Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) hinsichtlich des Vorliegens eines Sanktionstatbestandes nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) in der jeweils geltenden Fassung. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F Sanktion_RUS abzugeben. ###### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Angebote sind vollständig vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 VgV nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Unterstützungsleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche - Betriebswirtschaftliche Fragestellungen - Strategische und eisenbahnfachliche Fragen - Projektorganisation und Gesamtsteuerung - Kommunikation und Einbindung Stakeholder Im weiteren Verlauf des Projekts können in enger Abstimmung zwischen AG und AN weitere Themenbereiche definiert werden, die auf die Umsetzung der Maßnahmen der Reformagenda einzahlen, sofern diese von den im Rahmen der Ausschreibung angeforderten Qualifikationen abgedeckt sind. Dies kann unter anderem organisatorische, betriebswirtschaftliche und strategische Fragen berühren. **** Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung