Mittelstreifenrückschnitt an Bundesautobahnen bei Lauenau 2026-2030
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH vergibt einen Rahmenvertrag über den Mittelstreifenrückschnitt an Bundesautobahnen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Lauenau. Der Vertrag umfasst das Zurückschneiden von Sträuchern und Heistern auf den Mittelstreifen sowie die Beseitigung des Schnittguts über einen Zeitraum von vier Jahren (01.07.2026 bis 30.06.2030). Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 197.000 EUR.
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Betriebsdienstausschreibungen 2026, AS Hannover, RV Mittelstreifenrückschnitt AM Lauenau 2026 - 2030
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordwest vergibt einen Rahmenvertrag für den Rückschnitt der Vegetation auf den Mittelstreifen der Bundesautobahnen im Bereich Lauenau. Konkret geht es darum, Sträucher und junge Bäume (Heister) entlang der Autobahnen zurückzuschneiden und das anfallende Schnittgut zu entfernen. Der Vertrag läuft vier Jahre, von Juli 2026 bis Juni 2030, und hat einen geschätzten Wert von knapp 200.000 Euro. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und die gesetzlichen Sozialversicherungs- und Steuerpflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: AS Hannover)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erfahrung im Bereich Vegetationspflege an Verkehrsinfrastruktur
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotRV Mittelstreifenrückschnitt AM Lauenau 2026 - 2030 Die Autobahn GmbH beabsichtigt, für die Autobahnmeisterei Lauenau den Mittelstreifenrückschnitt entlang der Bundesautobahnen (BAB) über einen Zeitraum von vier Jahren (01.07.2026 bis 30.06.2030) als Rahmenvertrag zu vergeben. Im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei ist die Bepflanzung (Sträucher und Heister) der Mittelstreifen der Bundesautobahnen zurückzuschneiden und das Schnittgut zu beseitigen. Dabei sind Gehölzbestände entsprechend des Merkblatts für die Grünpflege an Straßen (FGSV 390/1) fachgerecht, gemäß der Leistungspositionen 10 cm oberhalb der Schutzeinrichtung abzuschneiden. Der Aufwuchs auf den Saumstreifen ist ebenerdig bis unmittelbar an die Schutzplankenpfosten bzw. auf Höhe der Schutzplankenpfosten in beiden Fahrtrichtungen abzuschneiden. Bei der Anpflanzung handelt es sich überwiegend um diverse Strauch- und Baumarten mit einem Stammdurchmesser unter 10 cm.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung