Rahmenvertrag Mittelstreifenrückschnitt an der BAB bei Braunschweig-Rüningen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen vierjährigen Rahmenvertrag für den Rückschnitt von Gehölzen im Mittelstreifen der Bundesautobahnen im Bereich der Autobahnmeisterei Braunschweig-Rüningen aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.07.2026 bis zum 31.05.2030. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags beläuft sich auf rund 188.000 Euro.
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Betriebsdienstausschreibungen 2026, AS Hannover, RV Mittelstreifenrückschnitt AM BS Rüningen 2026 - 2030
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Pflege der Mittelstreifen entlang der Autobahnen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Braunschweig-Rüningen. Konkret geht es um den regelmäßigen Rückschnitt von Sträuchern und Heistern sowie die fachgerechte Entsorgung des Schnittguts über einen Zeitraum von vier Jahren. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und gesetzlichen Mindeststandards wie dem Mindestlohngesetz belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotRV Mittelstreifenrückschnitt AM BS Rüningen 2026 - 2030 Die Autobahn GmbH beabsichtigt, für die Autobahnmeisterei Braunschweig Rüningen den Mittelstreifenrückschnitt entlang der Bundesautobahnen (BAB) über einen Zeitraum von vier Jahren (01.07.2026 bis 31.05.2030) als Rahmenvertrag zu vergeben. Im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei ist die Bepflanzung (Sträucher und Heister) der Mittelstreifen der Bundesautobahnen zurückzuschneiden und das Schnittgut zu beseitigen. Dabei sind Gehölzbestände entsprechend des Merkblatts für die Grünpflege an Straßen (FGSV 390/1) fachgerecht, gemäß der Leistungspositionen 10 cm oberhalb der Schutzeinrichtung abzuschneiden. Der Aufwuchs auf den Saumstreifen ist ebenerdig bis unmittelbar an die Schutzplankenpfosten bzw. auf Höhe der Schutzplankenpfosten in beiden Fahrtrichtungen abzuschneiden. Bei der Anpflanzung handelt es sich überwiegend um diverse Strauch- und Baumarten mit einem Stammdurchmesser unter 10 cm.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung