Mittelstreifenrückschnitt an Bundesautobahnen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt einen Rahmenvertrag für den Mittelstreifenrückschnitt entlang der Bundesautobahnen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Braunschweig Rüningen. Der Auftrag umfasst das Zurückschneiden der Bepflanzung (Sträucher und Heister) auf den Mittelstreifen sowie die Beseitigung des Schnittguts. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre (01.07.2026 bis 31.05.2030).
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Betriebsdienstausschreibungen 2026, AS Hannover, RV Mittelstreifenrückschnitt AM BS Rüningen 2026 - 2030
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt einen Rahmenvertrag für den regelmäßigen Rückschnitt der Vegetation auf den Mittelstreifen der Bundesautobobahnen im Bereich der Autobahnmeisterei Braunschweig Rüningen. Der Auftrag erstreckt sich über vier Jahre und umfasst das Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen sowie die Entsorgung des Schnittguts. Dies dient der Verkehrssicherheit und Sichtbarkeit auf den Autobahnen. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB vorliegen und die gesetzlichen Sozialversicherungs- und Steuerpflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: AS Hannover)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG
- Eignungsnachweis für Vegetationspflege/Dienstleistungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotRV Mittelstreifenrückschnitt AM BS Rüningen 2026 - 2030 Die Autobahn GmbH beabsichtigt, für die Autobahnmeisterei Braunschweig Rüningen den Mittelstreifenrückschnitt entlang der Bundesautobahnen (BAB) über einen Zeitraum von vier Jahren (01.07.2026 bis 31.05.2030) als Rahmenvertrag zu vergeben. Im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei ist die Bepflanzung (Sträucher und Heister) der Mittelstreifen der Bundesautobahnen zurückzuschneiden und das Schnittgut zu beseitigen. Dabei sind Gehölzbestände entsprechend des Merkblatts für die Grünpflege an Straßen (FGSV 390/1) fachgerecht, gemäß der Leistungspositionen 10 cm oberhalb der Schutzeinrichtung abzuschneiden. Der Aufwuchs auf den Saumstreifen ist ebenerdig bis unmittelbar an die Schutzplankenpfosten bzw. auf Höhe der Schutzplankenpfosten in beiden Fahrtrichtungen abzuschneiden. Bei der Anpflanzung handelt es sich überwiegend um diverse Strauch- und Baumarten mit einem Stammdurchmesser unter 10 cm.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung