Mittelstreifenrückschnitt an Bundesautobahnen 2026-2030
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt einen Rahmenvertrag für den Mittelstreifenrückschnitt im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Braunschweig-Hafen. Der Vertrag umfasst das Schneiden von Sträuchern und Heister auf den Mittelstreifen der Bundesautobahnen über einen Zeitraum von vier Jahren (01.07.2026 bis 31.05.2030). Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 280.500 EUR.
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Betriebsdienstausschreibungen 2026, AS Hannover, RV Mittelstreifenrückschnitt AM BS Hafen 2026 - 2030
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt einen Rahmenvertrag für die Pflege der Mittelstreifen an Bundesautobahnen im Bereich der Autobahnmeisterei Braunschweig-Hafen. Konkret geht es um den Rückschnitt von Sträuchern und Heister auf den Mittelstreifen der Autobahnen — eine regelmäßige Grünpflege, die die Verkehrssicherheit gewährleistet und das Wachstum der Bepflanzung kontrolliert. Der Vertrag läuft über vier Jahre (Juli 2026 bis Mai 2030), der geschätzte Wert liegt bei etwa 280.000 Euro. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen und die sozialversicherungsrechtlichen sowie steuerlichen Verpflichtungen erfüllt wurden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis Erfüllung Sozialversicherungspflichten
- Nachweis Erfüllung Steuer- und Abgabenpflichten
- Einhaltung Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotBetriebsdienstausschreibungen 2026, AS Hannover, Rahmenvertrag Mittelstreifenrückschnitt im Zuständigkeitsbereich der AS Hannover 2026-2030 - Los 1 Die Autobahn GmbH beabsichtigt, für die Autobahnmeisterei Braunschweig-Hafen den Mittelstreifenrückschnitt entlang der Bundesautobahnen (BAB) über einen Zeitraum von vier Jahren (01.07.2026 bis 31.05.2030) als Rahmenvertrag zu vergeben. Im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei ist die Bepflanzung (Sträucher und Heister) der Mittelstreifen der Bundesautobahnen zurückzuschneiden und das Schnittgut zu beseitigen. Dabei sind Gehölzbestände entsprechend des Merkblatts für die Grünpflege an Straßen (FGSV 390/1) fachgerecht, gemäß der Leistungspositionen 10 cm oberhalb der Schutzeinrichtung abzuschneiden. Der Aufwuchs auf den Saumstreifen ist ebenerdig bis unmittelbar an die Schutzplankenpfosten bzw. auf Höhe der Schutzplankenpfosten in beiden Fahrtrichtungen abzuschneiden. Bei der Anpflanzung handelt es sich überwiegend um diverse Strauch- und Baumarten mit einem Stammdurchmesser unter 10 cm.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung