Rahmenvertrag zur Lieferung von Flurmobiliar für Schulen

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Flurmobiliar für städtische Schulen aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029 und umfasst die Ausstattung mit Möbeln wie Wangenbänken und Tischen. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis und Qualität, wobei die Bemusterung der Produkte eine zentrale Rolle spielt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag zur Lieferung von Flurmobiliar an Düsseldorfer Schulen bis 31.12.2029
Die Stadt Düsseldorf sucht einen Lieferanten für Flurmöbel, die in verschiedenen Schulen der Stadt eingesetzt werden sollen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der bis Ende 2029 läuft und die Ausstattung von Flurbereichen mit speziellen Möbelstücken wie Wangenbänken und Tischen vorsieht. Die Entscheidung für einen Anbieter fällt zu gleichen Teilen auf Basis des Preises und der Qualität, wobei die eingereichten Musterstücke der Möbel entscheidend bewertet werden. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Ausstattung öffentlicher Gebäude mitbringen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß GWB
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
- Bereitstellung von Mustern zur Qualitätsbewertung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von diversem Flurmobiliar (u.a. Wangenbänke, Wangentische=
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Ergebnis der Bemusterung
- price50%
Preis
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung