Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen

Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung technischer Zeichnungen sowie die Produktion und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen aus. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils zwei Jahren. Insgesamt sollen 4.000 Sitzschalen und 1.500 Aufstehhilfen beschafft werden.
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Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen sowie die Entwicklung der technischen Zeichnungen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Partner für die Entwicklung, Herstellung und Lieferung von speziellen Sitzschalen und Aufstehhilfen, die vermutlich im öffentlichen Nahverkehr zum Einsatz kommen. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag über insgesamt acht Jahre angelegt (vier Jahre Grundlaufzeit plus zwei Verlängerungsoptionen von je zwei Jahren). Neben der reinen Produktion ist auch die technische Planung der Bauteile Teil des Auftrags. Die Vergabe erfolgt zu 60 Prozent über den Preis und zu 40 Prozent über Qualitätskriterien wie Ergonomie, Verarbeitungsqualität und Montagefreundlichkeit.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Erklärung zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen. 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen. 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots /Eignungskriterien". Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss des Angebots.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag über die Entwicklung technischer Zeichnungen sowie die physische Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren und zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren. Schätz- und Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: • Sitzschalen: 4.000 Stück • Aufstehhilfen: 1.500 Stück Mindestabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: 2.000 Sitzschalen und 700 Aufstehhilfen. Für darüber hinausgehende Mengen besteht kein Anspruch auf einen Einzelabruf.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality15%
• Verarbeitung und Qualität der Sitzschalen und Aufstehhilfen, insbesondere hinsichtlich der Kanten, Verbindungen, Oberflächen Der BVG ist dabei besonders wichtig: - aufgrund der sachgerechten Verarbeitung zu erwartende Langlebigkeit der Sitzschalen und Aufstehhilfen - Robustheit (z.B. bei Vandalismus) und damit verbundene geringe Wartungs- sowie Reparatur- und Austauschnotwendigkeit
- quality15%
• Ergonomische Form der Sitzschalen und Aufstehhilfe (Komfort, Sitzform) • Optischer Gesamteindruck der Sitzschalen auf einer Mustertraverse (3er-Modell) Der BVG ist dabei besonders wichtig: - Die Sitzform fördert eine gesunde Körperhaltung und unterstützt die natürliche Bewegung - Sitzbreite und Sitztiefe ermöglicht die Nutzung der Sitzschalen für möglichst viele Kunden der BVG - gerade Sitzfläche - möglichst geringe Anfälligkeit für Verschmutzungen aufgrund des Materials und der Verarbeitung - möglichst optimales Verhältnis zwischen Gewicht und Stabilität
- quality10%
Montagefreundlichkeit Der BVG ist dabei besonders wichtig: - Verpackung lässt beschädigungsfreien Transport erwarten - möglichst wenig Verpackungsmaterial - möglichst wenig Montage-Arbeitsschritte und damit Zeitersparnis - gute Erreichbarkeit der Befestigungsverbindungen - verständliche Montageanleitung - Einbau der Sitzschalen mittels Klemmverbindungen mit der Mustertraverse
- price60%
Zuschlagskriterium: 60 % Preis (auf die Netto-Gesamtauftragssumme) und 40 % Qualitätskriterien (siehe oben) Die in Ziffer 2 bis 4 im Tabellenblatt "Bewertungsmatrix" genannten Zuschlagskriterien müssen jeweils mit mindestens drei Bewertungspunkten bewertet werden. Wird eines der soeben genannten Kriterien des Bieters im Angebot mit weniger als drei Punkten bewertet, wird das Angebot ausgeschlossen.
Zeitplan
- 4. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung