Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·431776-2026

Rahmenvertrag für Fußbodenbelagsarbeiten an S-Bahn-Fahrzeugen im Werk Neumünster

DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)Frankfurt am Main, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für Fußbodenbelagsarbeiten an S-Bahn-Zügen der S-Bahn Rhein-Main aus. Die Arbeiten sollen im Werk Neumünster durchgeführt werden. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Fahrzeugwartung und -instandsetzung.

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RV Fußbodenbelagsarbeiten S-Bahn Rhein Main im Werk Neumünster

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH sucht einen Dienstleister für die Erneuerung und Instandsetzung von Fußbodenbelägen in S-Bahn-Fahrzeugen der S-Bahn Rhein-Main. Die Arbeiten finden im Instandhaltungswerk in Neumünster statt. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Leistungen über einen längeren Zeitraum bei Bedarf abgerufen. Die Vergabe erfolgt zu 70 Prozent nach dem Preis und zu 30 Prozent nach qualitativen Kriterien, die im weiteren Verlauf des Verfahrens noch genauer festgelegt werden.

InstandhaltungsdienstleistungenSchienenverkehrVerkehr und TransportÖffentliche VerwaltungSchienenfahrzeugeInstandhaltungRahmenvertragBodenbelagsarbeitenOeffentliche Verkehrsmittel
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001RV Fußbodenbelagsarbeiten S-Bahn Rhein Main im Werk Neumünster

RV Fußbodenbelagsarbeiten S-Bahn Rhein Main im Werk Neumünster

CPV 50220000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    70%
  • quality

    Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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