Rechtsberatung für Bau-, Vergabe- und Verwaltungsrecht für das FAIR-Beschleunigerzentrum
Was wird ausgeschrieben
Die FAIR GmbH in Darmstadt sucht einen externen Rechtsbeistand für den Neubau des Beschleunigerzentrums. Der Rahmenvertrag umfasst schwerpunktmäßig baurechtliche, architektenrechtliche sowie vergaberechtliche Beratungsleistungen zur Unterstützung des Vertrags- und Nachtragsmanagements. Die Laufzeit ist auf die finale Projektphase ausgerichtet.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind die vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen des Rahmenvertrages für den "Neubau des Beschleunigerzentrums Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR)" in Darmstadt. Hauptgegenständliche Leistungen sind die vertragsrechtlichen Beratungsleistungen im Bau- und Architektenrecht. Der Rahmenvertrag des bisher tätigen Auftragnehmers läuft in Kürze aus. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des inzwischen weitgehend fertiggestellten Projektes soll zur Unterstützung des Auftraggebers ("AG") die vergabe-, vertrags- (bau- und architekten-rechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen erneut ausgeschrieben werden. Ebenso sollen die ausgeschriebenen Leistungen an den Projektverlauf angepasst werden.
Die FAIR GmbH in Darmstadt baut ein großes Forschungszentrum für Teilchenphysik und benötigt hierfür spezialisierte juristische Unterstützung. Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag für Beratungsleistungen in den Bereichen Bau-, Architekten-, Vergabe- und Verwaltungsrecht. Ziel ist es, das interne Team bei der Abwicklung von Verträgen und dem Management von Nachträgen während der laufenden Bauphase zu begleiten. Da es sich um ein hochkomplexes Großprojekt handelt, ist eine fundierte Expertise in der baurechtlichen Begleitung von Forschungsbauten erforderlich.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß VgV
- Vollständigkeit der Teilnahmeunterlagen bei Einreichung
- Bereitschaft zur Präsentation des Konzepts
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Aufteilung in Lose
1 LotDie Zielsetzung der vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer ("AN") ist: 1. eine konstruktive und effektive Unterstützung des AG bzw. des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme durch den AN des Projekts; 2. generell im Rahmen des Projektes entstehende Ansprüche des AG gegen AN oder andere Dritte zu identifizieren, durchzusetzen sowie unberechtigte Ansprüche gegen den AG abzu-wehren; 3. im Einzelnen die Aufgaben der vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und ver-waltungsrechtlichen Beratungsleistungen gemäß des unter Ziffer 4.1 ff. aufgeführten Leis-tungsbildes eigenständig abzuwickeln. Der AN hat die ihm übertragenen Leistungen in einem solchen Umfang und in einer solchen Quali-tät zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen vergabe-, vertrags- (bau- und architekten-rechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen notwendig ist. Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlages in Kraft und endet nach 6 Jahren (am 31.07.2032). Der Vertrag kann vom Auftraggeber optional 1x um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende an. Der AN wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verlängerung durch den AG voraussichtlich nur abgerufen werden wird, wenn noch Leistungen des AN im Hinblick auf den Verwendungsnachweis erforderlich werden. Der Vertrag endet somit nach maximal 7 Jahren zum 31.07.2033 oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens von 10.500 h über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der Option.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price70%
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
- quality30%
Das Konzept hat in formaler Hinsicht aus einer Präsentation auf Grundlage von MS-PowerPoint (oder vergleichbar) zu bestehen. Die Folien der Präsentation sind als Datei im pdf-Format mit dem Angebot zu übergeben. Die Folien sollen möglichst nicht aus Fließtext bestehen, sondern sollen die Inhalte möglichst im Präsentationsstil (Sätze bzw. Halbsätze möglichst mit Spiegelstrichen/Gliederungsebenen) vermitteln. Schaubilder, Graphiken, Skizzen etc. sind zugelassen. Die Schriftgröße darf 8 Punkte nicht unterschreiten. Der Umfang des Konzeptes darf 10 Seiten Präsentation nicht übersteigen. Pro Seite ist eine Folie vorzusehen. Sollte das Konzept die vorgegebene Seitenzahl übersteigen, werden ausschließlich Inhalte der ersten 10 Seiten bzw. Folien gewertet, weitere Seiten bzw. Folien bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Inhaltliche Anforderungen: In dem "Auftragsabwicklungskonzept" hat der Bieter darzulegen, auf welche Art und Weise er beabsichtigt, die hier ausgeschriebene Leistung abzuwickeln. In dem Konzept hat der Bieter insbesondere die in den Vergabeunterlagen gemachten Angaben zu dem Projekt sowie Art und Umfang der vorliegend zu vergebenden Leistungen bei seinen Darstellungen zu berücksichtigen. Die Darstellung des Bieters soll insbesondere folgende Themenkomplexe beschreiben: a) Darstellung der auftragsnehmerseitigen Organisationsstruktur unter Benennung der einzusetzenden Anwälte/ Anwältinnen und deren geplante zeitliche Ressourcen; b) Benennung des Hauptansprechpartners/-partnerin und dessen/deren Vertretung; c) Darstellung der Stellvertretungs- und Nachfolgeregelung bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Personalveränderungen bei dem Auftragnehmer d) Darstellung von Reaktionszeiten (zum Beispiel unter Berücksichtigung von Vor-Ort-Abstimmungsterminen, vgl. Vertrag §6 (1) etc.) e) Eingesetzte IT-Lösung und Umgang mit Datenschutz Bei der Bewertung des Auftragsabwicklungskonzeptes können max. 10 Punkte erreicht werden. Die Vergabe dieser Punkte durch die Vergabestelle erfolgt nach einem umgekehrten Schulnotensystem, vgl. Punkt 4.3 in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen". Es werden nur ganze Punkte vergeben.
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung