TED·380971-2026·Schließt in 29 Tagen

Lieferung von Flugzeugenteisungsmitteln (Typ I, II und IV) für mehrere deutsche Flughäfen

Flughafen Hamburg GmbHHamburg, GermanyVeröffentlicht 3. Juni 2026
Auftragswert
~€20M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
2. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Baden Airpark schreiben gemeinsam die Lieferung von Flugzeugenteisungsmitteln auf Basis von Monopropylenglykol für die Wintersaison 2026/2027 sowie Folgejahre aus. Der Auftrag umfasst zwei Lose mit einem jährlichen Gesamtvolumen von ca. 2,4 Millionen Litern. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten pro Los.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Baden Airpark schreiben die Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel für die Wintersaison 2026/2027 und optional für die Wintersaison 2027/28, 2028/29, 2029/30 sowie 2031/32 gemeinsam aus. Auf Auftraggeber Seite handelt es sich daher um vier Auftraggeber. Diese werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als "der Auftraggeber" bezeichnet. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten je Los, siehe auch Ziffer II.1.6). Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, kleinere Mengen zu Test- und Experimentalzwecken auch von konkurrierenden Anbietern zu erwerben. Die Bewerber werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs, die Kalenderwoche 36/2026 für gegebenenfalls durchzuführende Vertragsverhandlungen zu reservieren. Diese werden voraussichtlich als Videokonferenz mit Microsoft Teams durchgeführt.

VergabeHero-Einschätzung

Die Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Baden Airpark suchen gemeinsam einen Lieferanten für Flugzeugenteisungsmittel, um den Flugbetrieb in den Wintermonaten sicherzustellen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Enteisungsmittel vom Typ I, Los 2 umfasst die Typen II und IV. Insgesamt werden jährlich etwa 2,4 Millionen Liter dieser Mittel benötigt, wobei die Rahmenvereinbarung für die Wintersaison 2026/2027 beginnt und Optionen für weitere Jahre bis 2032 enthält. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Erklärungen zu Ausschlussgründen, Insolvenzfreiheit und die Einhaltung von Sanktionslisten sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachweisen.

Chemische ErzeugnisseFlughafenbedarfLuftfahrtÖffentliche InfrastrukturFlughafenChemieEnteisungsmittelRahmenvereinbarungLogistikWinterdienst
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
  • Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität (kein Insolvenzverfahren)
  • Erklärung zur Einhaltung von Sanktionsverordnungen (EU, UK, CH, USA, UN)
  • Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
  • Nachweis über das Fehlen schwerer beruflicher Verfehlungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Flugzeugenteisungsmittel Typ I

Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel, Typ I, auf Basis von Monopropylenglykol (MPG) gefertigt, für die Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Baden Airpark. Voraussichtlich 1 250 000 Liter p.a. Basis sind Verbräuche der Vergangenheit. Von der vorbezeichneten Menge entfallen voraussichtlich auf: Düsseldorf: 500 000 Liter; Hamburg: 500 000 Liter; Stuttgart: 250 000 Liter; Baden Airpark: 0 Liter; Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen. Bestellt, geliefert und bezahlt werden lediglich die Mengen, entsprechend der sich witterungsabhängig und verkehrsabhängig ergebenden tatsächlichen Bedarfe der Auftraggeber. Eine Übersicht der Verbrauchsmengen der letzten drei Jahre ist den Ausschreibungsunterlagen als zusätzliche Information beigefügt.

CPV 24951310
LOT-0002Flugzeugenteisungsmittel Typ II, Typ IV

Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel Typ II, Typ IV, auf Basis von Monopropylenglykol (MPG) gefertigt, für die Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Baden Airpark. Voraussichtlich 1 150 000 Liter p.a. Basis sind Verbräuche der Vergangenheit. Von der vorbezeichneten Menge entfallen voraussichtlich auf: Düsseldorf: 400 000 Liter (Typ IV) Hamburg: 450 000 Liter (Typ II) Stuttgart: 200 000 Liter (Typ IV) Baden Airpark: 100 000 Liter (Typ IV) Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen. Bestellt, geliefert und bezahlt werden lediglich die Mengen, entsprechend der sich witterungsabhängig und verkehrsabhängig ergebenden tatsächlichen Bedarfe der Auftraggeber. Eine Übersicht der Verbrauchsmengen der letzten fünf Jahre ist den Ausschreibungsunterlagen als zusätzliche Information beigefügt.

CPV 24951310
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link