TED·380525-2026·Schließt in 34 Tagen

Erstellung von kundenspezifischen Lernprogrammen (Individualcontent)

Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Juli 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt einen Rahmenvertrag zur Erstellung von maßgeschneidertem Lerncontent für ihre Mitarbeitenden aus. Der Auftrag umfasst die Konzeption und Produktion von Lerninhalten, die spezifisch auf die Aufgaben und die Unternehmenskultur zugeschnitten sind, inklusive barrierefreier Benutzeroberflächen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

RV Erstellung Lernprogramme Individualcontent

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesagentur für Arbeit sucht einen Dienstleister für die Erstellung von individuellen Lernprogrammen für ihre Beschäftigten. Dabei geht es um maßgeschneiderte Lerninhalte, die genau auf die internen Anforderungen, Lernziele und die Kultur der Behörde abgestimmt sind. Ein besonderer Fokus liegt auf einer barrierefreien und motivierenden Gestaltung der Lernoberflächen. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag über eine Laufzeit von etwa zwei Jahren angelegt. Bieter müssen ihre Eignung durch verschiedene Eigenerklärungen nachweisen, unter anderem zum Ausschluss von Sanktionen gemäß EU-Verordnungen.

Bildung und TrainingIT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungE LearningBildungsdienstleistungenRahmenvertragOeffentliche VerwaltungContent Erstellung
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Angabe zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe
  • Übermittlung von Daten für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Art. 5k der EU-Verordnung (Sanktionen gegen Russland)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000RV Erstellung Lernprogramme Individualcontent

Leistungsgegenstand ist die Erstellung von Individualcontent für die Mitarbeitenden des Auftraggebers (AG). Als Individualcontent versteht sich kundenspezifisch erstellter Lerncontent, der genau auf die Aufgaben, Lernziele, Rahmenbedingungen und Kultur des AGs zugeschnitten ist. Das Layout und die barrierefreie Benutzeroberfläche müssen so gestaltet sein, dass sie eine hohe Akzeptanz und Motivation fördern und Lernprozesse optimal unterstützen. Die einzelnen Produktionen sind abwechslungsreich und ansprechend zu gestalten, jedoch mit einem klar erkennbaren roten Faden für inhaltliche Struktur und Orientierung. Es ist sicherzustellen, dass das offizielle BA-Logo in sämtlichen Modulen sichtbar eingebunden ist und eindeutig erkennen lässt, dass es sich um ein Qualifizierungsprodukt der BA handelt. Alle aktuellen Bildungsangebote in Form von Trainings und Selbstlernmedien (u. a. Lernprogramme) sowie Kurse zum gemeinsamen Lernen werden aktuell auf der "BA-Lernwelt", dem Learning Management System der BA, zur Verfügung gestellt. Als Administratorenoberfläche (Backend) fungiert aktuell das Learning Management System (LMS) "Oracle/PeopleSoft ELM". Die gesamte Benutzeroberfläche (Frontend) wurde auf Basis von Microsoft SharePoint realisiert. Die Umsetzung und Produktion von Lerncontent erfolgt aufgrund eines vom AG erstellten Fach-/Inhaltskonzepts. Basierend darauf wird je nach Leistungsabruf gemäß Leistungsverzeichnis das Drehbuch entweder vom AG erstellt und an den AN übermittelt oder selbst vom AN erstellt. Im Allgemeinen entspricht eine Drehbuchseite einer Bildschirmseite. Das Drehbuch, als detailliertes, strukturiertes Dokument, dient als Grundlage für die multimediale Umsetzung. Es enthält alle relevanten Informationen zu Aufbau, Inhalt, didaktischer Dramaturgie und Interaktion eines Lernmoduls. Es soll sicherstellen, dass der Lerninhalt zielgerichtet, benutzerfreundlich, barrierefrei und mediengerecht umgesetzt wird. Mögliche Bestandteile der Ausfertigung sind beispielsweise: • Sprechtexte • Textelemente • Anweisungen für visuelle Inhalte bei Bildern, Videos oder Animationen • Interaktionsbeschreibungen, z. B. Single-/ und Multiple-Choice-Fragen, Drag-and-Drop-Übungen, Lückentexte, etc. • Navigation und Ablauf: Angaben zur Lernstruktur, Seitenabfolge und verzweigte Lernpfade Bei dem Einsatz von Bildern, Video- und Filmaufnahmen stellt der AN sicher, dass keine Kundinnen und Kunden oder Beschäftigte der BA oder unbeteiligte Dritte hierin erscheinen. Weitere Bestimmungen sind dem Kapitel 9 "Datenschutz" und dem Kapitel 10 "Urheberrecht" zu entnehmen. Im Falle einer Drehbucherstellung durch den AN erfolgt diese auf Basis einer PowerPoint-Präsentation. Alternativ ist auch ein Word-Dokument möglich. Außerdem ist darauf zu achten, dass bereits im Drehbuch ersichtlich wird, dass in der Produktion des Lernprogramms die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 (siehe hierzu Kapitel 5.3 und Kapitel 8) eingehalten werden. Am Anfang einer Produktion kann der AG eine Kick-Off-Veranstaltung auf Wunsch in Nürnberg vorsehen (Reise- und Übernachtungskosten können nicht in Rechnung gestellt werden) oder diese wird online durchgeführt. Hier werden die Produktionsunterlagen besprochen und das gemeinsame Vorgehen (u. a. Zeitschiene) abgestimmt.

CPV 80000000Frist 7. Juli 2026720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    einfache Richtwertmethode

    50%
  • price

    einfache Richtwertmethode

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link