TED·313158-2026·Schließt in 10 Tagen

Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und Gefährlichen Abfällen für StEB Köln

StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöRKöln, GermanyVeröffentlicht 7. Mai 2026
Auftragswert
~€10M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Juni 2026
10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln schließen einen Rahmenvertrag zur Entsorgung von Bauabfällen, Gewerbeabfällen und gefährlichen Abfällen ab. Der Vertrag umfasst die regelmäßige Abholung und umweltgerechte Entsorgung verschiedener Abfallarten im Zuständigkeitsbereich des kommunalen Eigenbetriebs. Die Vergabe erfolgt anhand des niedrigsten Preises (70%) und der Anzahl bepreister Eventualpositionen (30%). Die Angebotsfrist endet am 8. Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährliche Abfällen bei den StEB Köln

VergabeHero-Einschätzung

Die StEB Köln, ein Eigenbetrieb der Stadt Köln, vergibt einen Rahmenvertrag für die Entsorgung von Bauabfällen, Gewerbeabfällen und gefährlichen Abfällen. Das bedeutet: Der zukünftige Auftragnehmer holt regelmäßig verschiedene Abfallarten vom Betriebsgelände der StEB ab und entsorgt sie umweltgerecht — dazu gehören auch besonders überwachungsbedürftige Abfälle, die spezielle Handhabung erfordern. Die Vergabe erfolgt nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei der Preis zu 70% und die Anzahl angebotener Eventualpositionen zu 30% zählen. Bieter müssen unter anderem nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach GWB vorliegen und keine Russland-Sanktionen greifen.

Waste ManagementEnvironmental ServicesGovernmentUtilitiesEnvironmental ServicesWaste ManagementDisposal ServicesHazardous WasteFramework AgreementPublic SectorEnvironmental Services
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis der Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
  • Erklärung zur Erfüllung der Steuern- und Sozialversicherungspflichten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Erklärung gemäß EU-Sanktionsverordnung (Russlandbezug)
  • Nachweis bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001RV Entsorgung

Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährliche Abfällen bei den StEB Köln

CPV 90500000Frist 8. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Der preisgünstigste Bieter aus der Summe aller Einzelpositionen gem. Anlage 1 erhält für diesen Teil 70 Punkte. Die Berechnung der Punktzahl für die weiteren Angebote erfolgt für den Bieter A nach folgender Formel: 〖Gewichtete Punktzahl Preis〗_(Bieter A)=〖Angebotspreis 〗_(günstigster Bieter)/〖Angebotspreis 〗_(Bieter A) ×100*70%

    70%
  • quality

    Der Bieter mit den meisten bepreisten Eventualpositionen, siehe Anlage 1, erhält für diesen Teil 30 Punkte. Die Berechnung der Punktzahl für die weiteren Angebote erfolgt für den Bieter A nach folgender Formel: 〖Gewichtete Punktzahl Qualität〗_(Bieter A)=〖Summe Eventualpos.〗_( Bieter mit meisten Eventualpos.)/〖Summe Eventualpos.〗_( Bieter A) x 100*30%

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link