Rahmenvereinbarung für sachverständige Beratungsleistungen im Bau- und Vertragsmanagement
Was wird ausgeschrieben
Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt eine Rahmenvereinbarung für sachverständige Beratungsleistungen zu baubetrieblichen, bauwirtschaftlichen und technischen Fragestellungen. Zwei ausgewählte Unternehmen sollen als externe Experten für das technische Vertragsmanagement und die Begleitung von Planungs- und Bauprojekten der MPG tätig werden. Der Auftrag umfasst strategische und operative Beratungsdienstleistungen ohne feste Mengenangabe, wobei die Vergabe nach dem Preis-Kriterium erfolgt. Die Angebotsfrist endet im Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern für sachverständige Beratungsleistungen zu baubetrieblichen, bauwirtschaftlichen und technischen Fragestellungen im Rahmen der verschiedenen Planungs- und Bauverträgen zwischen der MPG und von dieser beauftragten Planungs- und Baufirmen zu vergeben. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Die Max-Planck-Gesellschaft sucht externe Experten für eine Rahmenvereinbarung, die sie bei der Begleitung ihrer zahlreichen Planungs- und Bauprojekte unterstützt. Die beauftragten Unternehmen sollen als unabhängige Sachverständige baubetriebliche und technische Fragen klären, den Vertragsmanagement-Prozess strategisch begleiten und bei der Steuerung von Planungs- und Baufirmen beratend zur Seite stehen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden zwei Unternehmen ausgewählt, die bei Bedarf einzelne Beratungsleistungen abrufen können, ohne dass jedes Mal ein neues Vergabeverfahren nötig ist. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem günstigsten Preis, wobei die Angebotsfrist im Juni 2026 endet. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eignungsnachweis nach VgV
- Fachliche Kompetenz in der Bau- und Vertragsberatung
- Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- Erfahrung mit öffentlichen Forschungseinrichtungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten insbesondere die Bestimmungen §§ 123 und 124 GWB sowie die entsprechenden Ausführungen in den Vergabeunterlagen und nachstehend in der vorliegenden Auftragsbekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotEs ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern für sachverständige Beratungsleistungen zu baubetrieblichen, bauwirtschaftlichen und technischen Fragestellungen im Rahmen der verschiedenen Planungs- und Bauverträgen zwischen der MPG und von dieser beauftragten Planungs- und Baufirmen zu vergeben. Die Auftragnehmer sollen den Auftraggeber als Sachverständige für baubetriebliche Fragestellungen wie auch zu strategischen Fragen des technischen Vertragsmanagements beraten. Der Auftraggeber ist Bauherr zahlreicher Bauvorhaben. Bei der Durchführung dieser Vorhaben kommt es in zahlreichen Fällen - und in aktuellen Zeiten immer mehr - zu komplexen Honorarforderungen, Forderungen der Baubeteiligten aufgrund Störungen im Bauablauf oder sonstigen (Honorar- und Vergütungs-)Forderungen oder bloße Vergütungsparameter. Für diese Forderungen und Nachträge ist neben der rechtlichen Bewertung durch die Rechtsabteilung des Auftraggebers fast immer auch eine baubetriebliche Prüfung notwendig. Diese Prüfung umfasst die Sichtung und Bewertung der von den Baubeteiligten vorgelegten Unterlagen auf wirtschaftlicher und technischer Sicht, aber auch die Unterstützung der Rechtsabteilung zur Sachverhaltsaufklärung. Die konkrete Einzelbeauftragung erfolgt innerhalb der Organisationstruktur des Auftraggebers durch die Fachabteilung Recht. Die Fachabteilung ist primärer Empfänger der Leistungen des Auftragnehmers, werden jedoch projektspezifisch mit der Fachabteilung Bau besprochen und umgesetzt. Weiter sollen die Auftragnehmer den Auftraggeber bei der weiteren Verhandlung und Beilegung der Forderungen der Baubeteiligten unterstützen. Die Leistungen sind größtenteils jeweils projektbezogen bezüglich der konkreten Bauvorhaben. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Auftraggeber allgemeine oder projektübergreifende Fragestellungen geklärt haben möchte. Je nach Bedarf sind in-house-Schulungen durch die Auftragnehmer zu einzelnen Themengebieten Teil des Leistungsgegenstandes. Nähere Einzelheiten auch zu den Abrufkriterien sind der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A.1 zu den Vergabeunterlagen) und der Rahmenvereinbarung (Anlagenrubrik B zu den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost100%
Einfache Richtwertmethode (Z-L/P)
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung