Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung für Projektleitung und PMO
Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Information und Technik NRW schreibt einen Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung für die Bereiche Projektleitung und Project Management Office (PMO) aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und umfasst eine Laufzeit von 1440 Tagen. Ziel ist die personelle Unterstützung bei der Produktqualitätssicherung.
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Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen auf Basis Arbeitneh-merüberlassung im Bereich der Produktqualitätssicherung.
Der Landesbetrieb Information und Technik NRW sucht externe Unterstützung durch Arbeitnehmerüberlassung, um die Qualitätssicherung ihrer IT-Produkte zu stärken. Die Ausschreibung ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 konzentriert sich auf die Projektleitung als zentrale Schnittstelle, während Los 2 das Project Management Office (PMO) bei der täglichen Organisation und Durchführung unterstützt. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von etwa vier Jahren (1440 Tage). Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Standards, etwa in Bezug auf Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über die Begleichung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Insolvenz- oder Liquidationsverfahren
- Erklärung zum Nichtvorliegen schwerer beruflicher Verfehlungen
- Bestätigung zur Einhaltung von Wettbewerbsregeln gemäß GWB
- Ausschluss von Interessenkonflikten und unzulässiger Einflussnahme
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), Das Unternehmen bestätgt, dass Abgabem und laufende Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt beglichen wurde. Das Unternehmen bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist, Das Unternehmen erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Wettbewerbsverzerrung aufgrund Vorbefassung (Abs. 1 Nr. 6 GWB) Mangelhafte Vertragserfüllung (Abs. 1 Nr. 7 GWB) wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Projektleitung ist zentrale Anlaufstelle für die Teilprojektleitungen der einzelnen Projektteams, den Auftraggeber und die Linienverantwortlichen.
PMO-Mitarbeitende unterstützen die Gesamtprojektleitung und die (Teil-)Projektleitungen bei der Projektorganisation und -durchführung und sind dabei zentrale Anlaufstelle für das gesamte Projektteam.
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung