TED·376756-2026

Arbeitnehmerüberlassung für IT-Rechenzentrumsinfrastruktur

Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, Germany·Veröffentlicht 2. Juni 2026
IT-DienstleistungenPersonaldienstleistungenÖffentliche VerwaltungIT-DienstleistungenArbeitnehmerueberlassungIt InfrastrukturRechenzentrumCloud OperationsOeffentliche VerwaltungIt Dienstleistungen
Auftragswert
~€8.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juni 2026
-16 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Information und Technik NRW schreibt Unterstützungsleistungen für den Betrieb seiner IT-Infrastruktur aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf Cloud-Operations, Virtualisierung, Automation sowie Storage, Datensicherung und Linux-Systeme konzentrieren. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich Rechenzentrum

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Information und Technik NRW sucht externe Unterstützung für den Betrieb seiner Rechenzentren. Dabei geht es um die Arbeitnehmerüberlassung von IT-Fachkräften, die in zwei Fachbereiche unterteilt sind: Los 1 deckt Cloud-Technologien, Virtualisierung und Automatisierung ab, während Los 2 sich auf Speicherlösungen (SAN/Storage), Datensicherung und Linux-Systeme konzentriert. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von etwa vier Jahren. Interessierte Unternehmen müssen über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügen und eine gewisse Unternehmensgröße sowie finanzielle Stabilität nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG
  • Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre > 5.000.000 EUR
  • Mindestens 25 Mitarbeiter
  • Nachweis von 2 Referenzen pro Los

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001DCO, Virtualisierung, Automation, Cloud-Operations

Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen des Servicebündels IT-Fabrik im Bereich IT-Technik. Dieses umfasst die Servicebereiche, die sich mit der Be-reitstellung und dem Betrieb von Infrastrukturen in unseren Rechenzentren (Server, Speicher, Cloud) befassen. Die Unterstützungsleistungen sind in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: DCO, Virtualisierung, Automation, Cloud-Operations Los 2: SAN/Storage, Datensicherung, Linux

CPV 79620000Frist 30. Juni 20261440 Tage Laufzeit
LOT-0002SAN/Storage, Datensicherung, Linux

Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen des Servicebündels IT-Fabrik im Bereich IT-Technik. Dieses umfasst die Servicebereiche, die sich mit der Be-reitstellung und dem Betrieb von Infrastrukturen in unseren Rechenzentren (Server, Speicher, Cloud) befassen. Die Unterstützungsleistungen sind in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: DCO, Virtualisierung, Automation, Cloud-Operations Los 2: SAN/Storage, Datensicherung, Linux

CPV 79620000Frist 30. Juni 20261440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

10 Kriterien
  • quality

    Durchschnitt der letzten 3 Jahre >5.000.000,00 EUR

    0%
  • price

    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

    100%
  • quality

    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nahc § 1 AÜG

    0%
  • quality

    Durchschnitt der letzten 3 Jahre >5.000.000,00 EUR

    0%
  • quality

    >25 MA

    0%
  • quality

    2 Referenzen pro Los

    0%
  • price

    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

    100%
  • quality

    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nahc § 1 AÜG

    0%
  • quality

    >25 MA

    0%
  • quality

    2 Referenzen pro Los

    0%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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