Prüfsachverständiger für Technische Gebäudeausrüstung und Brandschutz am Schloss Heidecksburg

Was wird ausgeschrieben
Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten sucht einen Prüfsachverständigen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und den Brandschutz an drei verschiedenen Standorten innerhalb des Schlosses Heidecksburg in Rudolstadt. Der Auftrag umfasst die unabhängige Prüfung und Überwachung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen vor deren Inbetriebnahme. Die Vergabe erfolgt in drei Losen, wobei der Zuschlag ausschließlich über den Preis erfolgt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Prüfsachverständiger Technische Gebäudeausrüstung / Brandschutz in drei verschiedenen Bereichen des Schlosses (3 verschiedene Maßnahmen)
Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten beauftragt einen externen Prüfsachverständigen, um die Sicherheit der technischen Anlagen im Schloss Heidecksburg in Rudolstadt zu gewährleisten. Konkret geht es um die Prüfung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen in drei verschiedenen Gebäudebereichen (Marstallgebäude, Säulensäle sowie Nord- und Westflügel) vor deren offizieller Inbetriebnahme. Der Prüfsachverständige stellt dabei sicher, dass alle Anlagen den gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln entsprechen. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt, die jeweils einzeln vergeben werden. Der Zuschlag wird rein nach dem günstigsten Preis erteilt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß VOB/A
- Ausschluss von Straftaten gemäß StGB und GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, bis auf relevante Preisangaben können nachgefordert werden
Aufteilung in Lose
3 LoteDer Prüfsachverständige erbringt unabhängige Prüf- und Überwachungsleistungen gemäß den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regelwerken sowie den anerkannten Regeln der Technik. Die Aufgabenstellung beinhaltet: Prüfung Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung vor Inbetriebnahme Brandmeldeanlage; Errichtung einer neuen Brandmeldeunterzentrale mit Anschluss an eine Bestandszentrale; - Installation von ca. 50 automatischen und nichtautomatischen Meldern, - Installation von ca. 20 loopfähigen Sockelsirenen, Sicherheitsbeleuchtungsanlage; bestehend aus Einzelbatterieleuchten Der Leistungsumfang beläuft sich auf Konsultationen des Fachplaners, ca. 5 Baustellenbegehungen im Zuge der Installationen und die Abnahmebegehung einschl. Protokollerstellung und Sachverständigen Bescheinigung.
Im Schloss Heidecksburg soll im Zuge des SIP 1 die Objekt- und Verkehrssicherheit speziell die Brandfrüherkennung im Westflügel optimiert werden. Der Prüfsachverständige erbringt unabhängige Prüf- und Überwachungsleistungen gemäß den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regelwerken sowie den anerkannten Regeln der Technik. Die Aufgabenstellung beinhaltet: Prüfung Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung vor Inbetriebnahme Brandmeldeanlage; Errichtung einer neuen Brandmeldeunterzentrale mit Anschluss an eine Bestandszentrale; - Installation von ca. 20 automatischen und nichtautomatischen Meldern, - Installation von ca. 5 loopfähigen Sockelsirenen, - Installation eines Funk-Brandmelde- und Alarmierungssystem, bestehend aus ca. 6 automatischen Meldern, ca. und ca. 2 Funk-Gateways, Sicherheitsbeleuchtungsanlage; bestehend aus Einzelbatterieleuchten Der Leistungsumfang beläuft sich auf Konsultationen des Fachplaners, ca. 5 Baustellenbegehungen im Zuge der Installationen und die Abnahmebegehung einschl. Protokollerstellung und Sachverständigen Bescheinigung.
Im Schloss Heidecksburg soll im Zuge des SIP 1 die Objekt- und Verkehrssicherheit speziell die Brandfrüherkennung im Westflügel optimiert werden. Der Prüfsachverständige erbringt unabhängige Prüf- und Überwachungsleistungen gemäß den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regelwerken sowie den anerkannten Regeln der Technik. Die Aufgabenstellung beinhaltet: Prüf- und Überwachungsleistungen der Brandmeldeanlage- und Alarmierungsanlage mit Aufschaltung; Errichtung einer neuen Brandmeldezentrale mit Feuerwehrperipherie und Integration einer Bestandszentrale; - Installation von ca. 50 automatischen, nichtautomatischen und Sondermeldern, - Installation von ca. 17 loopfähigen Sockelsirenen, - Installation eines Funk-Brandmelde- und Alarmierungssystem, bestehend aus ca. 70 automatischen Meldern, ca. zwei nichtautomatischen Meldern, ca. 65 akustischen Alarmgebern und ca. 14 Funk-Gateways, - Installation von ca. drei Schnittstellenmodulen, Sicherheitsbeleuchtungsanlage; bestehend aus Zentralbatterieanlage, Rettungs- und Sicherheitsbeleuchtungen, diese teilw. in Allgemeinbeleuchtung integriert, Sicherheitsstromversorgung Der Leistungsumfang beläuft sich auf Konsultationen des Fachplaners, ca. 5 Baustellenbegehungen im Zuge der Installationen und die Abnahmebegehung einschl. Protokollerstellung und Sachverständigen Bescheinigung.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung