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Trockenlegung und Sanierung des Marstallgebäudes am Schloss Heidecksburg

Stiftung Thüringer Schlösser und GärtenRudolstadt, GermanyVeröffentlicht 11. Mai 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
9. Juni 2026
11 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten vergibt die Trockenlegung und bauliche Sanierung des historischen Marstallgebäudes am Schloss Heidecksburg in Rudolstadt. Der Auftrag umfasst den Abbruch von Klinkerfassaden und Betonböden, Erdarbeiten zur Mauertrockenlegung, die Sanierung des Fundamentmauerwerks sowie die Verlegung von Dränageleitungen und Pflasterarbeiten. Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren angelegt, wobei der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis (100 %) vergeben wird. Die Angebotsfrist endet im Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Trockenlegung des Marstallgebäudes zur Vorbereitung der weiteren Maßnahmen

VergabeHero-Einschätzung

Das Land Thüringen beschafft über die Stiftung für Schlösser und Gärten die fachgerechte Trockenlegung und Instandsetzung des historischen Marstallgebäudes am Schloss Heidecksburg in Rudolstadt. Ziel ist es, eindringendes Bodenwasser aus den Außenwänden zu entfernen und das Fundament zu sanieren, um das denkmalgeschützte Gebäude vor weiteren Bauschäden zu bewahren. Die Arbeiten umfassen unter anderem den kontrollierten Abbruch alter Klinker- und Betonflächen, den Aushub von rund 480 Kubikmetern Erde, die Verlegung von Dränageleitungen sowie die Anwendung eines speziellen Salzreduktionsverfahrens. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben, wobei die Angebotsabgabe bis Juni 2026 erfolgt.

BauleistungenDenkmalpflege & RestaurierungKultur & DenkmalpflegeÖffentliche VerwaltungDenkmalpflegeBauwerksabdichtungMauertrockenlegungRestaurierungOeffentliche AuftragsvergabeThuringen
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß § 124 GWB
  • Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
  • Keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
  • Eignungsnachweis nach VOB/A
  • Fachkenntnisse im Bereich Bauwerksabdichtung und Trockenlegung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, bis auf relevante Preisangaben, können nachgefordert werden

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Los 03 Trockenlegung

- ca. 350 m² Abbruch Klinkervorsatzschalen innen, d=24 cm - ca. 40 m³ Abbruch Bodenplatten aus Beton - ca. 480 m³ Erdaushub und Wiederverfüllung für Mauertrockenlegung - ca. 140 m² Sanierung von Fundamentmauerwerk - ca. 140 m² mineralische Vertikal-Abdichtung - ca. 100 m Dränageleitungen - ca. 35 m Grundleitungsergänzungen - ca. 100 m Ringerder für Blitzschutzanlage - ca. 350 m² Pflasterarbeiten mit Bestandsmaterial Saalekies - ca. 350 m² Salzreduktion im Kompressenverfahren

CPV 45262510Frist 9. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis 100%

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link