Planungsleistungen für Freiflächen und Verkehrsanlagen der Rudolf-Harbig-Anlage in Grünstadt

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Grünstadt schreibt Planungsleistungen für die Generalsanierung der ca. 15 Hektar großen Sportanlage Rudolf-Harbig-Anlage aus. Der Auftrag umfasst die Freiflächenplanung sowie die Gestaltung der Verkehrsanlagen. Die Vertragslaufzeit beträgt 365 Tage.
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Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Freiflächenplanung, Verkehrsanlagen und Sonstiges für die Generalsanierung der Rudolf-Harbig-Anlage in Grünstadt.
Die Stadt Grünstadt plant die Generalsanierung der rund 15 Hektar großen Sportanlage Rudolf-Harbig-Anlage. Hierfür werden externe Planungsbüros gesucht, die sich um die Gestaltung der Freiflächen sowie die notwendigen Verkehrsanlagen kümmern. Der Auftrag umfasst die fachliche Planung dieser Bereiche, um die Sportstätte umfassend zu modernisieren. Die Laufzeit des Vertrages ist auf ein Jahr angesetzt.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Freiflächenplanung, Verkehrsanlagen und Sonstiges für die Generalsanierung der Rudolf-Harbig-Anlage in Grünstadt. Die Stadt Grünstadt ist Eigentümerin der Sportanlage Rudolf-Harbig-Anlage in Grünstadt. Diese Rudolf-Harbig-Anlage liegt am nordöstlichen Rand des Stadtgebietes von Grünstadt unmittelbar östlich der Gleisanlagen. Die ca. 15 ha große Freisportanlage umfasst im Bestand derzeit folgende Einrichtungen: • Ein Großspielfeld als Naturrasenplatz mit Flutlicht. • Ein Großspielfeld (Kunstrasenplatz) • Ein Kunstrasenkleinspielfeld • Zwei Tennenplätze • Leichtathletikanlage mit Laufbahn aus Asche • Bouleplatz • Umkleide- und Sanitärgebäude • Freiflächen wie Zufahrtsstraße, Parkstände, Toranlage und Tribünenanlage Die Anlage befindet sich im laufenden Betrieb. Neben der hier umzusetzenden Leistung befinden sich weitere Bau- und Sanierungsleistungen zeitgleich in der Umsetzung. Die Umsetzung der hiesigen Leistung muss so mit den anderen Leistungen koordiniert werden, dass der laufende Betrieb möglichst nicht beeinträchtigt wird. Für alle Planungsaspekte ist zu überprüfen, welche Bestandteile der vorhanden Bausubstanz aus dem Bestand übernommen werden können. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 zu §§ 39 Abs. 4, 40 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind. Dies betrifft Planungsleistungen für: - Stellplätze - Wege für PKWs zu den Stellplätzen - Fuß- und Fahrradwege entlang westl. Grundstücksgrenze - EGB (Entsorgungsbetrieb) Halle (Vorbereitung Fläche und Ver- und Entsorgung) - Fortschreiben des Masterplans (dieses richtet sich nach dem Stundensatzhonorar, welches hier im Angebot angegeben wird)
Zuschlagskriterien
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Preis
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert