Rohbauarbeiten für eine Eisenbahntunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Bauarbeiten für Fortbildungseinrichtungen (45214500)
- Rohbauarbeiten (45223220)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 728107-2026
- Verfahrensnummer
- 3192c05a-13e5-4f4c-b1f8-00051970ef64
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 62 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr lässt an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Crossen eine Eisenbahntunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude errichten. Ausgeschrieben sind sämtliche Rohbauarbeiten, darunter Schalungs-, Bewehrungs-, Beton- und Fertigteilarbeiten; vorgesehen sind unter anderem 110 Bohrpfahlköpfe und rund 925 Kubikmeter Streifenfundamente. Angebote können bis zum 26. November 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz, Errichtung einer Eisenbahntunnelübungsanlage in Crossen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Los 05 - Rohbauarbeiten
In der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, Zweigstelle Crossen ist der Neubau einer Eisenbahntunnelübungsanlage geplant. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Rohbauarbeiten zur Erstellung der Tunnelanlage mit zugehörigem Funktionsgebäude einschließlich aller erforderlichen Schalungs-, Bewehrungs-, Beton-, Fertigteil- und Nebenleistungen. # Leistungsübersicht: 110 Stück Bohrpfahlköpfe (Ø 90 cm) abstemmen, 150 cm; 925 m³ Streifenfundamente, voutenförmig, C30/37; 2.160 m² Bodenplatte, Stahlbeton, 40 cm, C30/37; 1.800 m² Sauberkeitsschicht, C12/15, X0, d= 5 cm, unbewehrter Beton, Untergrund geneigt; 1.860 m² Außenwand aus Fertigteilelementen herstellen, d= 25 cm, Plattenlänge 5,00 bis 5,25 m; 285 m³ Rechtunterzug, 0,50/1,55-1,20/13,60 m, Konsole beidseitig, Fertigteil; 1.420 m² Fertigteil-Deckenplatte, Stb. LC 30/33, d= 20 cm, Spannweite bis 4,50 m; 1.485 m Ringerder als Flachbandstahl V4A 30 x 3,5 mm, hochkant als Horizontalerder; 115 m³ Regeltunnelaußenstütze 50x50 cm, Achse A-B/9-32, Fertigteil; 970 m² Filigrandecken, Stahlbeton C25/30, Dicke 6+19 cm; 840 m² Ortbetonwände Stahlbeton, C25/30, d= 25 cm, 4,60 m - 12,75 m
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 und das Formblatt L297. Das Formblatt 213 und das Formblatt L297 werden nicht nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 05 - Rohbauarbeiten
- Preis 100 %
- 100 %
Vergabeunterlagen
62 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 1,7 MB | |
| Sonstiges | 19,3 MB | |
| Sonstiges | 5,1 MB | |
| Sonstiges | 4,7 MB | |
| Sonstiges | 5,6 MB | |
| Sonstiges | 3,2 MB | |
| Sonstiges | 2,1 MB | |
| Sonstiges | 3,7 MB | |
| Sonstiges | 6,5 MB | |
| Sonstiges | 1,9 MB | |
| Sonstiges | 2,4 MB | |
| Sonstiges | 1,9 MB | |
| Sonstiges | 331 KB | |
| Sonstiges | 2,2 MB | |
| Sonstiges | 4,6 MB | |
| Sonstiges | 4,7 MB | |
| Sonstiges | 4,2 MB | |
| Sonstiges | 4,4 MB | |
| Sonstiges | 5 MB | |
| Sonstiges | 6,7 MB | |
| Sonstiges | 333 KB | |
| Sonstiges | 335 KB | |
| Sonstiges | 400 KB | |
| Sonstiges | 336 KB | |
| Sonstiges | 379 KB | |
| Sonstiges | 363 KB | |
| Sonstiges | 357 KB | |
| Sonstiges | 359 KB | |
| Sonstiges | 1,7 MB | |
| Sonstiges | 476,1 MB | |
| Sonstiges | 104,8 MB | |
| Sonstiges | 5,1 MB | |
| Sonstiges | 3,9 MB | |
| Sonstiges | 3,6 MB | |
| Sonstiges | 3,8 MB | |
| Sonstiges | 2,7 MB | |
| Sonstiges | 2,6 MB | |
| Sonstiges | 2,2 MB | |
| Sonstiges | 2,1 MB | |
| Sonstiges | 107 KB | |
| Sonstiges | 6 MB | |
| Sonstiges | 3,2 MB | |
| Sonstiges | 7,1 MB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 1,7 MB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 1,4 MB | |
| Sonstiges | 696 KB | |
| Sonstiges | 2,4 MB | |
| Sonstiges | 1,6 MB | |
| Sonstiges | 2,3 MB | |
| Sonstiges | 302 KB | |
| Sonstiges | 3,7 MB | |
| Sonstiges | 1 MB | |
| Sonstiges | 66 KB | |
| Sonstiges | 17 KB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 2,2 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 3,1 MB |
Anforderungen
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 und das Formblatt L297. Das Formblatt 213 und das Formblatt L297 werden nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.